Weil der Gesundheitszustand einer 87-jährigen Braunauerin sich verschlechtert hatte, beantragte ihre Tochter mehr Pflegegeld – die PVA lehnte ab. Also wendete sich die pflegende Tochter an die Arbeiterkammer. Diese ging vor Gericht und hatte Erfolg: Die Pflegestufe der 87-Jährigen wurden um drei Stufen erhöht.
Weil sich die Demenzerkrankung einer 87-Jährigen aus dem Bezirk Braunau verschlimmerte, wollte ihre Tochter höheres Pflegegeld beantragen. Die 87-Jährige braucht in fast allen Lebensbereichen Hilfe, muss von einer 24-Stunden-Pflege und ihrer Tochter betreut werden.
PVA lehnte ab
Dennoch lehnte die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) die Erhöhung ab. Daraufhin wandte sich die Tochter an die Arbeiterkammer, die gegen den negativen Bescheid klagte. Ein Gutachten bezifferte den Aufwand mit deutlich mehr als 180 Stunden pro Monat, plus 45 Stunden Aufwandszuschlag.
Drei Stufen erhöht
Mit Erfolg: Das Gericht verfügte eine Erhöhung von Pflegestufe zwei auf Stufe fünf. „Wenn Bescheide dem Zustand und dem Pflegebedarf nicht gerecht werden, können sich Mitglieder und Angehörige auf die rechtliche Unterstützung der AK verlassen“, so Präsident Andreas Stangl.
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