So viel Ärger wie noch nie gab es heuer bei Krampus-Veranstaltungen im ganzen Land – einerseits wurden Besucher krankenhausreif geprügelt, andererseits auch Krampusse selbst schwer verletzt. Das wirft Fragen auf, wie es überhaupt rechtlich ausschaut: Wo ist die Grenze zwischen Brauchtum und Straftat?
Die Ruten gehören zu jedem Krampus so wie der Sack und der Stab zum Nikolaus: Doch aufgrund von diversen Klagen und Prozessen aus den vergangenen Jahren hat sich auch die Justiz mittlerweile mit den bösen Buben beschäftigt und festgestellt, was sie überhaupt dürfen. Im Rahmen unserer „Check-dein-Recht“-Serviceserie klären die beiden Kärntner Rechtsanwälte Isabelle Reinsberger und Patrick Kröpl über neue Entscheidungen und alte Traditionen auf.
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