Was ist mit dem Job?

Tausende Urlauber sitzen noch im Kriegsgebiet fest

Kärnten
03.03.2026 16:00

Wieviele Österreicher weltweit von den Flugausfällen wegen des Iran-Krieges betroffen sind, ist noch unklar. Rund 18.000 sitzen allein im Nahen Osten fest. Ab Mittwoch soll es zwar erste Rückflüge geben  – was passiert aber, wenn man es lange nicht zurück schafft? Ist der Job weg? Wer trägt die Kosten?

Bei Reisewarnstufe 4 besteht Lebensgefahr. Wer trotz einer Reisewarnung in solch ein Land fährt, tut dies auf eigenes Risiko. Anders ist es bei all jenen Reisenden, die am Samstag unerwartet vom Iran-Krieg und dessen Auswirkungen getroffen worden sind.

Nach Informationen des Außenministeriums haben sich fast 18.000 Österreicher im Krisengebiet bei der Österreicher-App registriert – 2600 davon sind Reisende, 1700 davon sitzen in den Vereinigten Arabischen Emiraten fest, da hier gerade Haupturlaubszeit herrscht. Zudem ist der Flughafen von Dubai einer der wichtigsten Hubs für Destinationen wie etwa den Malediven. 

Das Außenministerium arbeitet mit Hochdruck daran, um die Rückkehr gestrandeter österreichischer Staatsbürger und Staatsbürgerinnen zu ermöglichen, sobald es die lokalen Sicherheitsbedingungen zulassen“, heißt es. Für Mittwoch ist ein erster Charterflug aus Maskat für rund 180 Personen geplant. An weiteren Flugverbindungen wird – auch in Zusammenarbeit mit europäischen Partnern – gearbeitet.

Reiseveranstalter um Lösungen bemüht
Wer im Rahmen einer Pauschalreise unterwegs ist, kann auch hoffen, dass er mit Hilfe seines Reiseveranstalters zurückkommt. Diese bemühen sich um Lösungen – TUI Deutschland etwa hat Rückholflüge für seine Kunden angekündigt. Individualtouristen sind da im Nachteil, auch bei den Kosten, die sie vermutlich selbst tragen müssen, sofern keine Reiseversicherung greift.

Das gilt übrigens auch für Urlauber, denen eine Reise in die betroffenen Gebiete bevorsteht. Pauschalreisende können kostenlos stornieren, andere sind auf die Kulanz ihrer Vertragspartner – Airlines, Hotels, Kreuzfahrtunternehmen – angewiesen.


So sieht es arbeitsrechtlich aus
Und wie schaut es arbeitsrechtlich für all jene aus, deren Urlaub abrupt beendet wurde und die nun unverschuldet am Urlaubsort ausharren müssen? „Ein Urlaub muss immer von beiden Seiten vereinbart werden und zudem der Erholung dienen“, sagt Rechtsanwältin Gerlinde Murko. Das ist in dem Fall auszuschließen. Es sei ein Spagat zwischen „Treuepflicht“ des Arbeitnehmers und „Fürsorgepflicht“ des Arbeitgebers. Die währt aber nicht ewig. „Laut Judikatur ist die Entgeltfortzahlung bei rechtzeitiger Meldung und gerechtfertigter Verhinderung für eine Woche gesichert.“ 

Muss man bis zur möglichen Rückkehr eigentlich Urlaubstage oder Zeitausgleich verbrauchen? „Nein“, so Murko. „Solange einen nicht das geringste Verschulden trifft, nicht.“ 

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