Miese Masche

Geistig Beeinträchtigten bedroht und abgezockt

Vorarlberg
03.03.2026 19:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Zu faul zum Arbeiten, dafür jede Menge kriminelle Energie. Um an Geld zu kommen, nutzte ein 22-jähriger Vorbestrafter die Intelligenzminderung eines jungen Mannes aus, indem er ihn bedrohte und erpresste. Die Sache wurde am Dienstag am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) verhandelt.

Wie skrupellos kann man sein? Eine Frage, die sich in Anbetracht der vorgeworfenen Straftaten nicht nur dem Staatsanwalt aufdrängte. Es geht um schwere Erpressung, Raub, Betrug, gefährliche Drohung, betrügerische Datenverarbeitung und Einbruchsdiebstahl. Begangen von einem 22-jährigen Mann aus dem Raum Dornbirn. Der türkische Staatsbürger hatte nicht nur eine Bekannte um 2300 Euro erleichtert, sondern auch einen 21-jährigen, geistig beeinträchtigten jungen Mann aus Lustenau um mehrere tausend Euro abgezockt.

Nach Kurs beim AMS bedroht
Besonders verwerflich sind die Vorfälle in Bezug auf das intelligenzgeminderte Opfer. Geködert hatte ihn der Angeklagte, indem er ihm Bilder von Luxusgütern und einem millionenschweren Bankkonto zeigte. Dabei gaukelte er dem 21-Jährigen vor, durch geringe Investitionen bald schon große Gewinne zu erzielen. Das Opfer glaubte dem Beschuldigten und gab ihm immer wieder Geld. Zögerte der Beeinträchtigte, setzte ihn der Angeklagte unter Druck. So geschehen im Rahmen eines AMS-Kurses in Dornbirn: „Wenn du mir nicht die 20 Euro gibst, schlage ich dich nach dem Kurs zusammen!“

Als der 22-Jährige merkt, dass er mit dem Opfer leichtes Spiel hat, erzwingt er von diesem sogar die Herausgabe seiner AMS-Kontodaten und ändert diese auf seine eigenen. Im Sommer 2025 nötigt der Beschuldigte den Eingeschüchterten zur Freigabe von Überweisungen – andernfalls werde er ihn umbringen und seine Mutter töten. Wieder gehorcht der 21-Jährige aus Angst vor Repressalien. Mit dem Ziel, sein Opfer noch mehr zu schröpfen, eröffnet der Skrupellose sogar ein Online-Konto auf den Namen des 21-Jährigen. Als schließlich Mahnungen der Bank im Postkasten des jungen Mannes landen, vertraut er sich seiner Familie an. Die Sache fliegt auf.

Angeklagter mit vollkommen anderer Version
Im Prozess bestreitet der Angeklagte, den geistig Beeinträchtigen jemals bedroht, noch von ihm Geld gefordert zu haben. „Der hatte Schulden bei mir, die er nicht zurückzahlen konnte. Da habe ich ihm vorgeschlagen, seine AMS-Kontodaten auf meine abzuändern, bis die 1300 Euro Schulden getilgt sind“, behauptet der bereits einschlägig Vorbestrafte. Die anderen Überweisungen seien auf ein Casino-Online-Konto gegangen, das beide genutzt hätten. So habe der Angeklagte 2000 Euro eingezahlt, sein Partner rund 8000 Euro.

Schöffen glauben Vorbestraften nicht
Das Opfer bleibt aber bei seinen Angaben, vom Beschuldigten stets unter Druck gesetzt worden zu sein. „Der schlechte Ruf eilt dem Angeklagten voraus. Sechs Vorstrafen. Immer geht es um Drohungen und Pay Safe Karten“, erläutert der Staatsanwalt im Schlussplädoyer. Das sieht am Ende auch der Schöffensenat so. Zu den drei Jahren Haft kommt noch der Widerruf einer bedingten Gefängnisstrafe von vier Monaten. Schadenswiedergutmachung von rund 10.150 Euro und der Verfall in derselben Höhe an den Staat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. C. Dorn

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