Zu Beginn des zweiten Prozesstages in Wien gibt es eine Überraschung. Der angeklagte Szene-DJ, der bislang alles geleugnet hatte, gesteht nun doch die Vergewaltigung an einer 23-Jährigen auf der Toilette eines bekannten Wiener Clubs. Für diese Tat und für sexuellen Missbrauch einer wehrlosen Person in zwei Fällen fasst der 29-Jährige 32 Monate Haft, davon 22 bedingt, aus.
Prozessfortsetzung gegen einen Wiener DJ aus der Techno-Szene, dem von mehreren Opfern Missbrauch und zudem eine Vergewaltigung vorgeworfen wird. Schon im März erstatteten zwei junge Frauen bei der Polizei Anzeige gegen den DJ – das setzte Ermittlungen in Gang.
„Opfer erlitt blaue Flecken“
Eine 23-Jährige gab an, dass der Angeklagte sie auf der Toilette eines bekannten Wiener Clubs vergewaltigt hat. Sie sei mit ihm auf die Toilette gegangen, um Drogen zu konsumieren. Dort habe er laut Anklägerin ihren Kopf gegen die Wand gedrückt, sich an die Akademikerin gepresst und dabei auch am Arm verletzt. Die Frau wiederholte die Vorwürfe auch als Zeugin am ersten Prozesstag: „Ich hatte noch eine Woche später blaue Flecken.“
Zum Auftakt des Urteilstages überrascht der Angeklagte. Er wolle seine Verantwortung ändern, bekennt er sich plötzlich doch schuldig für das Faktum der Vergewaltigung. Die Zeugenaussage des Opfers habe seine Erinnerungen geweckt: „Es war so, wie sie es gesagt hat“, gesteht er, „Zum Schluss hab’ ich ihr in den Schritt gefasst und bin mit dem Finger eingedrungen. So leid mir das tut.“ Sein Anwalt Sascha Flatz beteuert: „Mein Mandant ist selbst erschüttert über das Vorgefallene.“ Er übergibt dem Anwalt des Opfers im Saal 1000 Euro Schmerzensgeld.
Erleichterung vor dem Saal
Vor dem Gerichtssaal bricht Freude aus. Das Vergewaltigungsopfer fällt ihrem Opferanwalt, Philipp Springer, dankbar um den Hals.
Die Beratung des Schöffensenats geht rasch: Der 29-Jährige wird zu 32 Monaten teilbedingter Haft verurteilt, zehn Monate davon muss er unbedingt ins Gefängnis. „Nachdem er schon drei Monate in U-Haft sitzt, bleibt er noch sieben Monate“, so Flatz. Dem Vergewaltigungsopfer muss er 3500 Euro, einer zweiten Frau 500 Euro zahlen. Nicht rechtskräftig.
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