Der 51-Jährige war am 15. Februar bei dem Lawinenunglück auf einer roten Piste im Skigebiet von Ischgl vor den Augen seiner zwölf- und 16-jährigen Kinder getötet worden (siehe Infobox). Die Abfahrt war zu diesem Zeitpunkt nicht gesperrt. Im Rahmen eines lawinentechnischen Gutachtens wurde daraufhin geprüft, ob eine Sperre der Skipiste zu veranlassen gewesen wäre.
Lawinenkommission trifft keine Schuld
Laut der Untersuchung seien für den Lawinenabgang kleinere, lokal begrenzte Triebschneeansammlungen verantwortlich gewesen. Sowohl vor dem Unglückstag als auch am Tag selbst sei die Lawinengefahr als gering bis mäßig eingestuft gewesen. "Es handelte sich um eine absolut untypische Lawinensituation", erläuterte die Staatsanwaltschaft. In den Stunden vor dem Unfall dürften keine direkten Gefahrenzeichen erkennbar gewesen sein.
Das Schneebrett sei daher auch aus Sicht des Sachverständigen für die Lawinenkommission nicht vorhersehbar gewesen. "Den Mitgliedern der Lawinenkommission kann daher kein Vorwurf gemacht werden", hieß es in der Begründung.
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