Als wären die Nächtigungspreise in österreichischen Tourismusgebieten nicht schon hoch genug, wird auch noch von den Beherbergungsbetrieben eine Kur- bzw. Ortstaxe eingehoben. Wo man wie viel bezahlt und was mit den Einnahmen passiert, hat sich Krone+ angesehen.
Das Entrichten einer Kurtaxe ist in Österreich nicht neu. Bereits vor fast 200 Jahren verlangte Bad Ischl von Touristen eine Extra-Abgabe. In Deutschland konnte eine Kurtaxe aus dem Jahr 1507 (in Baden-Baden) belegt werden. Heutzutage ist es in allen Gemeinden, die Beherbergungsbetriebe haben, üblich, eine Orts- bzw. Kurtaxe einzuheben. Diese fällt aber in ganz Österreich unterschiedlich aus. Eines haben alle Bundesländer gemeinsam: Kinder sind von der Ortstaxe ausgenommen. Krone+ hat sich durch die Landesgesetze gewühlt und erstaunliche Unterschiede festgestellt.
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