Tiere verendeten

Winzer wegen falscher Vogelschutznetze angeklagt

Vorarlberg
09.07.2024 18:45
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Ein angeklagter Bregenzer Winzer soll in seinem Weinfeld ungeeignete Vogelschutznetze angebracht haben. Die Tiere seien darin äußerst qualvoll verendet, prangerten Aktivisten des Vereins gegen Tierfabriken an und zeigten den 49-Jährigen an. Der muss sich nun wegen Tierquälerei vor Gericht verantworten. 

Dass sich ab und an Vögel in den Netzen verheddert hatten, räumte der 49-jährige Winzer in der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch am Dienstag zwar ein. Den Vorwurf, er habe ungeeignete Vogelschutznetze verwendet und diese zudem nicht sachgemäß angebracht, wies der Bregenzer allerdings vehement zurück.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch legt dem Winzer Tierquälerei zur Last. Demnach seien zwischen September und Oktober 2021 sowie zwischen September und Oktober 2023 zahlreiche Vögel in den Netzen verendet. Damit habe der Angeklagte den Vögeln unnötige Qualen zugefügt.

Der Winzer bekannte sich bislang nicht schuldig. Sein Verteidiger Florin Reiterer forderte einen Freispruch.

Zitat Icon

Die Vögel sterben in den Netzen einen extrem qualvollen Tod. Sie versuchen bis zur totalen Erschöpfung, sich wieder aus den Netzen zu befreien.

VGT-Campaignerin Sandy P. Peng

Den Stein ins Rollen brachte eine Anzeige der Mitglieder des „Vereins gegen Tierfabriken“ (VGT) bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Bregenz. Die Tierschützer hatten in dem mit Netzen überspannten und mehr als drei Hektar großen Weingarten am Bregenzer Brachsenweg gefangene und verendete Vögel vorgefunden. Unter den Tieren befanden sich Falken und diverse Singvögel wie Stare oder Rotkehlchen.

Seitens der Bezirkshauptmannschaft wurde eine Begehung des Weinfeldes angeordnet. Die Bilanz: acht tote und drei lebende Vögel, die sich allesamt in den Netzen verheddert hatten.

Weitere Gutachten nötig
Im Prozess betonte der Angeklagte, er habe ob der Tauglichkeit der Vogelnetze sogar Rücksprache mit der Herstellerfirma gehalten. Diese sei ihm bestätigt worden. Zur fachgerechten Anbringung habe der Angeklagte vorher extra ein Praktikum bei einem Winzer aus dem deutschen Bodenseeraum absolviert. Zur Einvernahme weiterer Zeugen und zur Einholung eines Gutachtens wurde der Prozess am Dienstag vertagt.

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