Eine alleinerziehende Vorarlbergerin veruntreute knapp 79.000 Euro, um ihrem Liebsten aus der Patsche zu helfen. Jetzt ist das Geld futsch und er über alle Berge. Sie hingegen musste sich am Montag wegen Veruntreuung am Landesgericht in Feldkirch verantworten.
Endlich wieder mit einem Mann glücklich sein, war der fromme Wunsch der 54-jährigen Vorarlbergerin. Dass Amor ihr über eine Dating-Plattform einen Betrüger schicken würde, hätte sich die Alleinerzieherin nicht im Traum gedacht. Viel schlimmer noch, aus Gutmütigkeit und Liebe zu ihrem jüngeren Freund wurde die Frau sogar kriminell. Als Erwachsenenvertreterin ihres Bruders hatte sie innerhalb von fünf Monaten rund 79.000 Euro von seinem Konto abgehoben, um damit ihrem Liebsten finanziell aus der Patsche zu helfen.
Angebliche Arzt- und Beerdigungskosten
Einmal waren es Beerdigungskosten für das Begräbnis seines Vaters im Kosovo. Ein andermal brauchte der 49-Jährige Geld für die Operation der vermeintlich krebskranken Schwester. Etwas später kam noch medizinische Hilfe für einen todkranken Bruder dazu. Und so zahlte die Gutmütige fleißig an den in der Schweiz wohnhaften und arbeitslosen Liebesschwindler weiter.
Nachdem die 54-Jährige keine Berichte über die Geldbehebungen abgegeben hatte, erstattete die Pflegschaftsrichterin Anzeige. Bei der Polizei legte die Beschuldigte ein umfassendes Geständnis ab. Dass sie ihr Versprechen, mittels Kredites den Schaden wiedergutzumachen, eingehalten hat, werteten sowohl Staatsanwalt Markus Fußenegger als auch der vorsitzende Richter des Schöffensenates, Martin Mitteregger, als Milderungsgrund. Der Prozess endete mit einem Schuldspruch im Sinne der Anklage. Die Unbescholtene wurde rechtskräftig zu einer bedingten Haftstrafe von fünf Monaten und 960 Euro Geldstrafe verurteilt.
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