Prozess in Feldkirch

Patientin attackierte Krankenhaus-Security

Gericht
12.06.2024 07:55

Eine Frau war komplett durchgedreht, weil man sie am Landeskrankenhaus Bregenz nicht aufnehmen und stattdessen in ein anderes Spital überweisen wollte. Dafür müsste sie sich nun am LG Feldkirch verantworten.

Es ist der 13. Dezember vergangenen Jahres, als Passanten die 29-jährige Frau reglos vor einem Hauseingang in Bregenz vorfinden. Schnell stellt sich heraus, dass die Frau stark alkoholisiert ist und zudem Benzodiazepine zu sich genommen hat. Die Rettung wird daraufhin alarmiert, die Patientin ins Landeskrankenhaus Bregenz gebracht.

Doch dort weigert man sich, die Frau aufzunehmen, nachdem diese berichtet hatte, an besagtem Tag bereits mehrmals aufgrund ihrer psychischen Probleme im Landeskrankenhaus Rankweil gewesen zu sein. Dorthin sollte sie folglich auch wieder überwiesen werden, was der 29-Jährigen allerdings so gar nicht passt. Sie rastet komplett aus und attackiert eine Security-Mitarbeiterin. Mit Händen und Füßen schlägt die Furie auf die 32-jährige Frau ein. Doch das Opfer hat Glück und kommt am Ende mit einer geprellten Nase davon.

Staatsanwalt Simon Mathis war mit dem Vorschlag der Richterin, die Causa per Diversion zu regeln, einverstanden. (Bild: Chantall Dorn)
Staatsanwalt Simon Mathis war mit dem Vorschlag der Richterin, die Causa per Diversion zu regeln, einverstanden.

Auch vor dem Hintergrund, sich aufgrund ihres damaligen Alkohol- und Drogenkonsums so gut wie gar nicht mehr an die Geschehnisse erinnern zu können, bekennt sich die Angeklagte im Prozess am Dienstag schuldig: „Ich glaube einfach mal den Aussagen der Zeugen. Wenn die das so ausgesagt haben, dann wird es schon stimmen.“ Auf Nachfrage der Richterin, weshalb es überhaupt so weit kommen konnte, meint die Beschuldigte: „Ich nehme bereits seit acht Jahren Antidepressiva. An besagtem Tag war ich mit meinem Freund in einen heftigen Streit geraten. Ich hatte da schon einiges an Alkohol und Benzos zu mir genommen. Später trank ich vor der Haustüre weiter.“

Weil die Angeklagte unbescholten ist und ihr sträfliches Verhalten einsieht, entscheidet sich Richterin Silke Sandholzer, die Sache außergerichtlich zu regeln. Die Reumütige kommt somit mit einer Geldstrafe von 600 Euro davon. Die darf die Notstandshilfeempfängerin sogar in Raten abzahlen.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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