Bettelverbot in Wien

Beschwerde gegen Regelung vom VfGH zurückgewiesen

Österreich
16.11.2012 16:08
Das Wiener Bettelverbot wird nicht aufgehoben. Der Verfassungsgerichtshof hat die Beschwerde einer Bettlerin zurückgewiesen. Sie sei nicht zulässig, weil in Wien nur bestimmte Formen des Bettelns - wie gewerbsmäßiges oder aggressives Betteln - verboten seien, hielten die Verfassungsrichter in ihrer am Freitag veröffentlichten Entscheidung fest.

Die Antragstellerin hatte argumentiert, dass mit dem Verbot des "gewerbsmäßigen" Bettelns nunmehr jede Form in Wien verboten sei und damit in ihr Recht auf Erwerbsfreiheit eingegriffen werde.

Doch der VfGH stellt fest, dass in der Bundeshauptstadt nach wie vor kein absolutes Bettelverbot besteht - auch wenn mit einer 2010 von SPÖ, ÖVP und FPÖ beschlossenen Novelle neben dem aufdringlichen, aggressiven oder organisierten Betteln auch das gewerbsmäßige Betteln unter Strafe gestellt wurde. "Zumindest die stille Bettelei zur Überbrückung einer Notlage" sei weiterhin erlaubt, interpretieren die Höchstrichter die Wiener Regelung.

Bettelformen zu verbieten, ist verfassungskonform
Dass es verfassungskonform ist, besondere Formen des Bettelns zu verbieten und dies die Bundesländer mit Landesgesetzen tun dürfen, hatte der VfGH schon im Sommer festgehalten (siehe Infobox). Die Salzburger Regelung hoben die Verfassungsrichter im Juli auf, weil sie jegliche Form, auch stilles Bitten um Spenden, verbietet. 

Die Regelungen Kärntens und Oberösterreichs erachtete der VfGH hingegen als verfassungskonform. Noch offen ist eine Beschwerde aus der Steiermark - ebenfalls ein Individualantrag eines Betroffenen. Darüber wird laut VfGH-Sprecher Christian Neuwirth spätestens im ersten Quartal 2013 entschieden.

Grüne werfen VfGH "Mutlosigkeit" vor
Wenig Verständnis für die Entscheidung des VfGH hatten am Freitagnachmittag die Grünen. Vielmehr warf Sozialsprecherin Birgit Hebein dem VfGH "Mutlosigkeit" vor, "zu Menschenrechtsfragen klar Stellung zu beziehen". Man werde nun mit der Antragstellerin, diversen Organisationen sowie mit der SPÖ und der Polizei "das Gespräch über Konsequenzen" führen, kündigte Hebein an.

Die ÖVP wiederum forderte in einer Aussendung, das Bettelverbot in Wien nun "wirksam" zu vollziehen. "Insbesondere das als Verkauf von Zeitungen getarnte gewerbsmäßige Betteln vor Supermärkten ist umgehend zu unterbinden", betonte Sicherheitssprecher Wolfgang Ulm. Personen, die Hilfe brauchen, müsse geholfen werden, "es geht aber nicht an, dass Menschen durch Bettlerbanden aus Osteuropa belästigt werden".

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