Groteske Wende

Bankräuber erhält nach 20 Jahren Teil der Beute zurück

Österreich
25.10.2012 14:33
Es klingt grotesk und mag vielleicht moralisch bedenklich klingen, aber rechtlich ist alles mehrfach hinterfragt: Ein Mann, der vor 20 Jahren an einem Banküberfall in Wien beteiligt war und dafür auch jahrelang im Gefängnis saß, erhielt jetzt einen Teil der Beute - es handelt sich um 63.000 Euro - zurück.

Der heute 63-jährige Otto N. arbeitete als Kassier bei einer Bank im Wiener Bezirk Döbling. Wegen Spekulationsgeschäften war er schwer verschuldet und heuerte deshalb zwei Freunde für einen Überfall an, der im Februar 1993 auch stattfand. Beute: 2,3 Millionen Schilling.

Doch das Trio wurde schnell ausgeforscht. Goldmünzen und Goldbarren aus der Bank wurden in den Wohnungen der beiden Mittäter von der Polizei sichergestellt. Das Bargeld, das er bei sich aufbewahrt hatte, übergab Otto N. dem Gericht - zur Wiedergutmachung des Schadens. Er wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt, jedoch nach dreieinhalb Jahren bereits entlassen.

"Wir haben keine Forderungen mehr. Wir sind entschädigt"
Im Mai dieses Jahres erhielt sein damaliger Anwalt Herbert Eichenseder vom Wiener Landesgericht die Mitteilung, dass von der Beute noch immer 63.000 Euro vorhanden seien und nun an Otto N. ausgefolgt werden sollten.

Der erfahrene Strafverteidiger suchte daraufhin seinen alten Mandanten auf. Der Anwalt war aber der Ansicht, dass er dem Räuber wohl kaum das Geld aushändigen könne - dies sei doch moralisch bedenklich. Auf Nachfrage antwortete aber die Versicherung der Bank, die damals für den Schaden aufkommen musste: "Wir haben keine Forderungen mehr. Wir sind entschädigt."

Goldwert stieg im Laufe der Jahre
Der Wert des ehemals deponierten Edelmetalls hatte sich im Laufe der Jahre so gesteigert, dass eben bei der Verwertung mehr herausgekommen war, als ursprünglicher Schaden entstanden war. Eichenseder ließ sich letztlich auch vom Gericht bescheinigen, dass gegen die Ausfolgung der 63.000 Euro an Otto N. keine Einwände bestehen. So bekam der Mann das Geld, und das Verbrechen hat sich für ihn letztlich gelohnt.

Heute nicht mehr möglich
Bei einer heute begangenen Tat wäre dies so nicht mehr möglich. Damit kein Verbrecher an seiner Tat auch noch verdient, gibt es den Paragraphen 20 des Strafgesetzbuches (Abschöpfung der Bereicherung). Die 63.000 Euro wären vom Staat eingezogen worden.

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