In dem Verfahren vor Richter Thomas Kreuter steht die 37-Jährige zunächst selbst im Mittelpunkt: Die Staatsanwältin fordert die Einweisung in eine psychiatrische Klinik. Zum Prozess wird die Frau, die noch immer unter den schweren inneren Verletzungen leidet, im Rollstuhl gebracht. Jetzt kann sie auf Fragen des Vorsitzenden klare Antworten geben, weil sie inzwischen medikamentös behandelt wird. Damals, in der Nacht zum 7. März, war alles anders...
Ihre paranoide Schizophrenie war voll ausgebrochen. In Panik lief sie durch ihre kleine Wohnung in Wiener Bezirk Rudolfsheim-Fünfhaus und meldete schließlich bei Polizei, Feuerwehr und Rettung ein Feuer, das es gar nicht gab. Als die Einsatzkräfte eintreffen, öffnet sie nicht. Die Wohnungstüre wird aufgebrochen. Vom Geisteszustand der Mieterin weiß keiner der Beamten etwas, sagte nun ein Polizist als Zeuge.
"Wollte den Polizisten nichts antun"
Für die Frau in ihrer damals wirren Wahrnehmung stellte sich alles anders dar: Als es an der Türe klopft, hat sie den Anruf bei der Polizei längst vergessen. Sie fühlt sich bedroht und zieht sich mit zwei Messern in die Dusche zurück. Sie dreht das Wasser auf, das sie als beruhigend empfindet. Und als die Polizisten die Dusche öffnen, stürmt sie auf die Beamten mit erhobenen Messern los. "Ich dachte, es sind Einbrecher. Die wollte ich vertreiben", sagt die Frau und fügt hinzu: "Das war wohl das Missverständnis. Aber ich wollte den Polizisten nichts antun."
Einer der Beamten feuert, weil er sich bedroht fühlt, sieben Schüsse ab. Dann verlagert sich das Geschehen ins Vorzimmer. Hier schießt der Polizist noch zwei Mal, obwohl die Frau auf dem Boden liegt und ihr ein Messer aus der Hand gefallen ist.
Nächste Verhandlung am 25. September
Gutachterin Sigrun Roßmanith hält die Frau für gefährlich und meint, sie muss in einer Anstalt behandelt werden. Die Entscheidung soll bei der nächsten Verhandlung am 25. September verkündet werden.
Auch gegen den Polizisten, der geschossen hat, wird ermittelt. Ob Anklage erhoben wird, ist noch unklar. Doch von der Staatsanwältin hörte man wenig Vorwürfe gegen den Beamten. Es klang eher so, als würde man ihm Notwehr zubilligen.
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