Auf dem zweiten Befragungstag des COFAG-Ausschusses in dieser Woche sorgten brisante Nachrichtenverläufe und Steuerverfahren für hitzige Diskussionen. Und: Ein Richter in Georgia hat einen Antrag von Donald Trump abgelehnt, das Wahlbetrugsverfahren aus verfassungsrechtlichen Gründen einzustellen. Das sind unter anderem die Themen bei den Krone News am 5.April, mit Moderatorin Stefana Madjarov.
Donald Trumps Anwälte hatten argumentiert, dass der erste Zusatzartikel der amerikanischen Verfassung – der die Redefreiheit schützt – in diesem Fall greift. Richter Scott McAfee wies jedoch diese Argumentation am Donnerstag zurück. Laut Medienberichten erklärte McAfee, dass selbst wichtige politische Äußerungen nicht vor Strafverfolgung geschützt seien, wenn sie mutmaßlich für kriminelles Verhalten genutzt würden. Er betonte, dass nur eine Geschworenen-Jury darüber entscheiden könne, ob hinter den Äußerungen von Trump und den Mitangeklagten eine kriminelle Absicht stecke.
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