Steuerhinterziehung statt Ruhestand: Nach einem Geständnis im Landesgericht muss ein Salzburger rund 380.000 Euro zurückzahlen, samt einer 300.000-Euro-Strafe.
Der Angeklagte ist 75 Jahre alt, unbescholten und bezeichnet sich beim Prozess am Mittwoch in Salzburg als Pensionist. „Sind Sie jetzt wirklich in Pension?“, fragt der Richter nochmal nach. „Ja, 500 Euro krieg’ ich“, entgegnet der frühere Handwerker. So richtig weiß er es aber auch nicht, meint noch: „Die Bank, die zieht mir einfach was ab.“
„Jo, viele Schulden“
„Wegen der Schulden?“, erwidert der Richter. „Jo, viele Schulden“, wedelt der Weißhaarige mit den Händen. Genauer sind es Schulden beim Finanzamt. Denn, wie der Staatsanwalt vorträgt: „Der Angeklagte war Maler und hat 2006 seinen Betrieb aufgegeben. Dennoch hat er von 2011 bis 2020 gearbeitet und dabei keine Steuern gezahlt.“ In Summe hat er der Finanz rund 381.000 Euro vorenthalten. „Mein Mandant ist kein Geschäftsführer, er ist ein Künstler“, erklärt der Verteidiger.
Er habe sich bis 2021 nicht für die Pension angemeldet: „Weil er ein schlechtes Gewissen hat, er ist eigentlich ein guter Mensch.“ Den Vorwurf räumt er ein. Draufgekommen sind die Behörden durch eine Betriebsprüfung bei einem Kunden. „Es tut mir leid“, betont der 75-Jährige zum Schluss noch, fügt eine „Bitte um ein bissel Verständnis“ an.
300.000 Euro teilbedingte Strafe plus Schadenswiedergutmachung
Einen Schuldspruch verkündet der Richter und verhängt 300.000 Euro Geldstrafe – 100.000 Euro sind auf Bewährung. Der Schaden muss zur Gänze wieder gutgemacht werden.
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