Prozess

Serbe drohte in Volksschule mit einem Amoklauf

Vorarlberg
15.03.2024 08:20

Ein erst 15-jähriger Bursche stand am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) vor dem Richter. Der Jugendliche war in einer Bregenzer Schule wegen seiner Schwester komplett ausgerastet. 

Der angeklagte Serbe ist erst 15 Jahre jung, Schulabbrecher und hoch aggressiv. Gegen ihn besteht ein aufrechtes Betretungsverbot an der Wohnadresse seiner Mutter, weshalb er derzeit bei seinem nur wenige Straßen entfernten Onkel lebt. Der Polizei ist der Bursche kein Unbekannter. Offene BH-Strafen in Höhe von ein paar tausend Euro und mehrere anhängige Gerichtsverfahren, darunter schwere Körperverletzung, lesen sich in der bislang unrühmlichen Vita des Jugendlichen. Trotzdem gilt er gerichtlich bislang als unbescholten.

Im Prozess am Donnerstag musste sich der 15-Jährige wegen zwei weiteren Straftaten verantworten. Einerseits, weil er seiner gleichaltrigen Freundin im Zuge eines Beziehungsstreites die Nase brach. Zwar zeigte er sich geständig, allerdings sprach er von einem „Versehen“. Andererseits, weil er im Januar in der Grundschule Bregenz Schendlingen mit einem Amoklauf drohte. Es ist Freitag, der 12. Januar. Für Lehrer und Schüler ein ganz normaler Unterrichtstag, als plötzlich der Angeklagte in der Klasse seiner jüngeren Schwester auftaucht und behauptet, dass das Mädchen von Mitschülern gemobbt und geschlagen werde.

Als die Lehrerin den Burschen zum Verlassen des Gebäudes auffordert, rastet dieser aus. Zuerst bespuckt er die Lehrerin und bedroht anschließend im Schulgang weitere Lehrpersonen und den Hauswart: „Ich werde mit meinem Bruder wiederkommen und alle erschießen!“

Drohung mit Müllzange
Als er den Direktor der Schule sieht, schnappt er sich eine Müllzange und droht auch ihm. Kurz darauf wird der 15-Jährige von der Polizei verhaftet und auf den Posten gebracht. Eine betroffene Lehrerin erinnert sich: „Der schrie draußen herum. Er war mehr als nur in Rage. Er befand sich in einem regelrechten Aggressionstaumel.“ Worauf der Angeklagte meint, er habe unter Medikamenteneinfluss gestanden. „Aber das, was ich getan habe, war nicht in Ordnung.“ Das rechtskräftige Urteil: 1440 Euro teilbedingte Geldstrafe. Der Ex-Freundin spricht die Frau Rat 1500 Euro Teilschmerzengeld zu. CD

Chantal Dorn
Chantal Dorn
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