Ein arbeitsloser Türke war beim Arbeitsmarktservice Bregenz ausgerastet, weil er keinen Vorschuss bekam. Für seine Unbeherrschtheit musste sich der Mann am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch verantworten.
Dass der Angeklagte ein Aggressionsproblem hat, liegt auf der Hand. Zehn Einträge im Strafregister, die meisten davon wegen Körperverletzung, sind der Beweis. Am Mittwoch kassierte der Unverbesserliche den nächsten Schuldspruch. Diesmal wegen gefährlicher Drohung.
Vorschuss verweigert
Zum Fall: Ende November taucht der damals arbeitslose Türke unangemeldet bei seinem Sachbearbeiter im Arbeitsmarktservice Bregenz auf und will Geld. Als dieser ihm den Vorschuss verweigert, wird der Bittsteller ausgesprochen ungemütlich.
Angesichts ihrer vielen Vorstrafen muss Ihnen klar sein, dass sie beim nächsten Vergehen für lange Zeit ins Gefängnis wandern werden.
Mahnende Worte von Richter Dietmar Nussbaumer an den Angeklagten
Worauf die Abteilungsleiterin einschreitet und sich dem tobenden Klienten annimmt. Doch ihr Kompromissangebot, ihm einen Vorschuss von zumindest 70 Euro zu gewähren, schlägt der 29-Jährige in den Wind. Und nicht nur das: Mittlerweile außer sich vor Zorn droht er der Frau: „Ich werde dich abstechen!“ Die Geschockte erstattet Anzeige.
Zwar entschuldigt sich der Aggressive später telefonisch für sein Verhalten, der Tatbestand der gefährlichen Drohung gegenüber einer Amtsperson bleibt allerdings bestehen.
„Jetzt ist alles wieder richtig im Kopf“
Im Prozess zeigt sich der Mann, der in der Vergangenheit schon öfters in psychiatrischer Behandlung war, einsichtig. „Ich habe vor vielen Jahren einmal ein Anti-Gewalt-Training während eines stationären Aufenthalts absolviert“, sagt er. Er nehme aktuell auch entsprechende Medikamente. „Jetzt geht alles wieder richtig im Kopf.“
Was ebenfalls für ihn spricht: Mittlerweile hat der Beschuldigte auch wieder einen Job und ein geregeltes Einkommen. Weshalb ihm Richter Dietmar Nussbaumer eine letzte Chance einräumt – der Möglichkeit einer Fußfessel sei Dank.
Das rechtskräftige Urteil lautet: Acht Monate Haft, sechs davon auf Bewährung. Vom Widerruf einer früheren Haftstrafe sieht der Herr Rat gnädigerweise ab, dafür verlängert er allerdings die Probezeit auf fünf Jahre und ordnet Bewährungshilfe an.
Worauf sich der Verurteilte überschwänglich bedankt und vor Zeugen hoch und heilig verspricht: „Ich werde in Zukunft ganz ruhig bleiben und meine Aggressionen beherrschen.“
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