Eine Handvoll Industriebetriebe in Vorarlberg wird wohl seinen Beschäftigten nicht die volle Lohnerhöhung zukommen lassen. Vorausgesetzt, die Gewerkschaft stimmt zu.
Wenn ein Unternehmen wirtschaftlich strauchelt, muss es die im Herbst ausverhandelte Lohn- und Gehaltserhöhungen nicht in vollem Ausmaß an die Mitarbeitenden weitergeben. So lautet kurz zusammengefasst eine Sondervereinbarung zwischen Gewerkschaft und Wirtschaftskammer, die bei den vergangenen Kollektivvertragsverhandlungen getroffen wurde. Diese „Härtefall-Klausel“ ermöglicht es Betrieben, die es im internationalen Wettbewerb gerade schwer und einen hohen Personalkostenanteil haben, die vereinbarten KV-Erhöhungen auf sieben bzw. 8,5 Prozent zu reduzieren.
Vereinbarungen für eine Kompensation
Bis Ende letzten Jahres musste von Seiten der Unternehmen begründet werden, warum nicht gezahlt werden kann. Und bis Ende Februar hatten die Betriebe Zeit, entsprechende Vereinbarungen für eine Kompensation vorzulegen. Denn so einfach ließ die Gewerkschaft bei den KV-Verhandlungen die Unternehmen dann doch nicht „davonkommen“: Zwar wurde auch seitens der Arbeitnehmervertreter betont, dass in wirtschaftlich mageren Zeiten die Sicherung von Arbeitsplätzen oberste Priorität habe, allerdings verlangten sie einen Ausgleich für die reduzierte Lohn- und Gehaltserhöhung. So kann der entfallende Teil der Erhöhung in Form von zusätzlicher Freizeit und/oder durch Prämien ausgeglichen werden. Welche Art der Kompensation die Unternehmen ihren Beschäftigten zukommen lassen, musste bis Ende vergangenen Monats in den Betrieben in Abstimmung mit den Mitarbeitern und dem Betriebsrat erarbeitet werden.
Härteste Lohn- und Gehaltsverhandlungen
Dem Vernehmen nach wollen eine Handvoll Betriebe in Vorarlberg von der „Härtefall-Klausel“ Gebrauch machen. Nun ist die Gewerkschaft am Zug, diese Vereinbarungen auf Betriebsebene zu prüfen. Die Kollektivvertragsparteien haben sich nämlich auf ein umfassendes Widerspruchsrecht geeinigt - wobei natürlich zu erwarten ist, dass die Gewerkschaft den Wünschen von Belegschaft und Betriebsrat stattgeben wird. Die Widerspruchsfrist endet Ende März. Im April steht damit definitiv fest, wie viele Vorarlberger Beschäftigte nicht die volle Lohn- und Gehaltserhöhung bekommen und wie dies von den Unternehmen kompensiert wird.
Die Klausel ist das Ergebnis der wohl härtesten Lohn- und Gehaltsverhandlungen, die es je in der Branche gegeben hat. Die Gewerkschaft wollte unbedingt die Inflation ausgeglichen haben, während die Unternehmen ihrerseits auf die schwierige Wirtschaftslage verwiesen. Ob die „Härtefall“-Regelung Schule machen wird, ist noch offen. Laut Gewerkschaft soll erst eine Evaluierung erfolgen, bevor dann im Herbst wieder neu verhandelt wird.
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