Hohe Zinssätze

Kontoüberziehung: „Mehr Fairness für Bankkunden“

Burgenland
04.03.2024 06:00

Landeshauptmannstellvertreterin Astrid Eisenkopf (SPÖ) ortet eine Schieflage zwischen Spar- und Kreditzinsen und fordert deshalb jetzt einen Eingriff von staatlicher Seite. Zugleich fordert sie auch mehr Transparenz bei den Inkassogebühren.

Viele Menschen sind aufgrund der Teuerung auf Kontoüberziehungen und kurzfristige Konsumkredite angewiesen, um ihr tägliches Leben finanzieren zu können. Vizelandeschefin Eisenkopf sieht diese Entwicklung auch durch eine steigende Nachfrage in der Schuldenberatung Burgenland bestätigt.

Teure Form der Finanzierung
Ist das Konto überzogen, wird es für Bankkunden richtig teuer. Der Zinssatz beträgt im Schnitt zwischen 7 und 14 Prozent. Bei den Girokonten liegen die Zinssätze fürs Überziehen oft im zweistelligen Bereich, während für das Guthaben meist nur durchschnittlich 0,01 Prozent bezahlt wird, kritisiert Eisenkopf. Die Schuldenberatung rät daher Bankkunden, sich gut über die Höhe der Gebühren zu informieren. Bei größeren Ausgaben empfiehlt man einen Raten- oder Abrufkredit mit niedrigeren Zinsen.

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Wir müssen die Zinsschere zwischen den unglaublich hohen Sollzinsen und niedrigen Habenzinsen senken. Der Bund muss hier endlich eingreifen.

Landeshauptmannstellvertreterin Astrid Eisenkopf (SPÖ)

Bei einer Überziehung des Kontos können die laufenden Kosten meist zwar abgedeckt werden, jedoch ist oft im nächsten Monat wieder das Geld knapp. „Das ist eine ständige Schuldenspirale nach unten“, so Eisenkopf. Der Zinssatz für Kontoüberziehungen sei im Vergleich zu Konsumkrediten deutlich zu hoch. „Hier fordere ich einen staatlichen Eingriff“, so die Vizelandeschefin. Anzustreben wäre ein Zinssatz von 5 Prozent für Verzugszinsen bei Kontoüberziehungen. Die Bundesregierung müsse hier die Sorgen der Menschen wahrnehmen. Um den Druck zu erhöhen, wurde auch ein Entschließungsantrag im Landtag beschlossen.

„Mehr Transparenz auch bei Inkassogebühren“
Zugleich sind Eisenkopf auch die Inkassogebühren ein Dorn im Auge. So seien die Höchstsätze in einer Verordnung des Bundes aus dem Jahr 2005 geregelt. „Es braucht hier mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Gläubiger und Schuldner“, so die Vizelandeschefin. Eine Evaluierung sei dringend notwendig.

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