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„Recht Einfach“

Strafunmündig: Wenn Täter vor Gesetz zu jung sind

Gericht
29.02.2024 17:05

Mord, Vergewaltigung, Raub: Es sind keine Einzelfälle mehr, dass Kinder Verbrechen begehen. Sind die Täter unter 14 Jahre alt, hat das Gesetz keine Möglichkeit, sie zur Rechenschaft zu ziehen. Welche Konsequenzen jungen Kriminellen trotzdem drohen können, erklärt Anwalt Sascha Flatz.

„Strafmündig ist man in Österreich erst nach dem 14. Lebensjahr. Solange man unter 14 ist, ist man strafunmündig, und da kann der Staat nichts tun, wenn ein Kind eine Straftat begeht“, klärt Anwalt Sascha Flatz auf. Auch im aktuellen Fall einer schrecklichen Massenvergewaltigung sollen zwei 13-Jährige involviert gewesen sein - ins Gefängnis müssen sie nicht ...

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