Mehr Selbstbestimmung

OGH-Urteil: „Das ist Meilenstein für Inklusion“

Tirol
29.02.2024 09:00

Ein Urteil des Obersten Gerichtshofes sorgt nun für mehr Selbstbestimmung bei Menschen mit Behinderung. Als Auslöser gilt ein Fall aus dem Jahr 2018, bei dem ein damals 23-jähriger Klient der Lebenshilfe in einen schweren Unfall verwickelt war.

Menschen mit Behinderung können künftig noch selbstbestimmter leben. Ein Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) klärte die Aufsichtspflicht für entsprechende Einrichtungen.

Den Stein ins Rollen brachte ein tragischer Fall aus dem Jahr 2018: Ein damals 23-jähriger Klient der Lebenshilfe wurde auf dem Weg zu einem Geschäft von einem Auto angefahren und verletzt. Er war alleine unterwegs, da mit ihm Monate vorher ein Verkehrssicherheitstraining auf dieser Strecke geübt wurde. Für mehrere Monate ging alles gut. An diesem Tag entschied er sich, die Straße nicht wie sonst über den Zebrastreifen zu passieren. Die Lenkerin forderte daraufhin Schadensersatz.

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Der OGH legt fest, dass Selbstbestimmung für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung deutlich Vorrang hat gegenüber der absoluten Sicherheit.

Gregor Riedmann, Jurist der Lebenshilfe Tirol

Selbstbestimmung wiegt höher als Aufsichtspflicht
Ende 2023 erfolgte ein Urteil: Mit Berufung auf die UN-Behindertenkonvention wurde zum einen entschieden, dass für Einrichtungen, die Erwachsene mit kognitiver Beeinträchtigung betreuen, keine Aufsichtspflicht herrscht, wenn es um die Einhaltung allgemeiner Verkehrssicherungspflichten geht. Zum anderen geht das Urteil einen Schritt weiter, wie Gregor Riedmann, Jurist der Lebenshilfe erklärt: „Der OGH legt fest, dass Selbstbestimmung für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung deutlich Vorrang hat, als die absolute Sicherheit.“

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Das Recht auf Selbstbestimmung ist höher zu werten als das Thema Aufsichtspflicht.

Georg Willeit, GF der Lebenshilfe Tirol

Dies gilt nur für Volljährige. Georg Willeit, GF der Lebenshilfe Tirol, spricht von einem richtungsweisenden Urteil: „Das Recht auf Selbstbestimmung ist höher zu werten als das Thema Aufsichtspflicht.“ Künftig bedeutet das, dass die Verwirklichung persönlicher Rechte steigt. Dies gelte nicht nur für den Verkehr, sondern auch beim Wohnen oder der Freizeit. Die Verantwortlichen sprechen von einem „Meilenstein für Inklusion“.

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