DER KLIMT-KRIMI

Die Kulturpolitik spielt jetzt mit

Kultur
24.02.2024 21:18

Wer war „Fräulein Lieser“, die von Klimt 1917/18 porträtierte junge Dame?  Das Auktionshaus „im Kinsky“ und die Klimt-Experten Tobias G. Natter und Alfred Weidinger streiten, ob es sich um Margarethe Constance Lieser oder ein anderes Mitglied der Familie handelt.  

Es war eine Sensation, als Wiens Auktionshaus im Kinsky ankündigte, Gustav Klimts 1917/18 nicht vollendetes Gemälde „Fräulein Lieser“ - Schätzwert: mindestens 50 Millionen Euro - unter den Hammer zu bringen. Im Frühjahr 2023 hatte man im Denkmalamt Unterlagen über einen „Klimt-Restitutionsvergleich“ mit der jüdischen Familie Lieser vorgelegt, um „Fräulein Lieser“ auch ins Ausland ausführen zu dürfen. Das Denkmalamt erteilte aufgrund der Unterlagen eine Ausfuhrgenehmigung. Seither rollt eine Lawine.

Die „Krone“ berichtete über den „Klimt-Krimi“. Denn Klimt-Forscher wie Tobias G. Natter und Alfred Weidinger meldeten nach wochenlangen Recherchen prompt, dass bei diesen eingereichten Unterlagen offensichtlich wichtige Aspekte ignoriert wurden. Vor allem stellten die beiden Top-Experten fest, dass es sich um ein anderes Familienmitglied handle, als man im Kinsky angab. Natter dazu: „Eine wichtige Bezugsperson, etwa der Bankier Baron William de Gelsey, erkannte in der von Klimt Gemalten seine Mutter Margarethe Constance. Was auch Peter-Michael Braunwarth von der Akademie der Wissenschaften bestätigte. Davon und von anderen Hinweisen sei im Kinsky-Bericht nichts zu finden. Und wie will man beweisen, dass es sich bei dem Gemälde um einen Restitutionsfall handle: Das Bild wurde der Familie Lieser von den Nazis nicht „geraubt, gestohlen oder sonstwie rechtswidrig entzogen“. Es hing angeblich in einer Villa bei Wien. 

Jetzt schaltet sich die Kulturpolitik ein: Wie man hört, wurde der Präsident des Bundesdenkmalamts, Dr. Christoph Bazil, vom Kultursprecher der ÖVP für kommenden Mittwoch (28.) ins Parlament zum Gespräch eingeladen. Zahllose Fragen müssen geklärt werden. Vor allem: Wenn der „Restitutionsvergleich“ nicht anerkannt wird, darf „Fräulein Lieser“ nicht ausgeführt werden.

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