Der jugendliche Angeklagte hatte sich am 19. Februar 2012 mit vier Freunden getroffen. Einer hatte ein Packerl Zigaretten dabei. Weil die Eltern der Burschen nicht wussten, dass diese rauchten, beschlossen sie, heimlich im Keller das Packerl aufzumachen und die Glimmstängel zu genießen.
Dort zündete der 14-Jährige mehrere Taschentücher an - angeblich deshalb, um sich die Hände zu wärmen, wie er nun Richter Andreas Hautz erklärte. Als es zu brennen begann, versuchte er, mit einem Feuerlöscher die Flammen zu ersticken. Dann verließ er mit seinen Freunden den Keller: "Wir haben uns gedacht, das Feuer ist schon aus."
In Wahrheit vernichteten die Flammen drei Kellerabteile und die darüber liegende Wohnung, ehe die Feuerwehr, die mit 80 Mann im Einsatz war, den Brand löschen konnte. Der Sachschaden machte rund 50.000 Euro aus.
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