Neue Regelung in Kraft

Mehr Arbeitsmarkt-Chancen für Beeinträchtigte

Oberösterreich
02.01.2024 10:00

Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Menschen mit Beeinträchtigung darf ab sofort erst im Alter von 25 Jahren festgestellt werden. Bisher passierte das bereits mit 18 Jahren. Betroffene profitierten von der Regelung, die in Oberösterreich gut ankommt, weil sie damit nun vom AMS betreut werden.

Mitte Dezember erfolgte der Beschluss im Nationalrat, seit dem Jahreswechsel gilt die neue Regelung: Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Menschen mit Beeinträchtigung darf ab sofort erst im Alter von 25 Jahren festgestellt werden – und nicht schon wie bisher mit 18 Jahren.

Qualifizierung durch das AMS
Für die Betroffenen bedeutet das eine deutliche Verbesserung, weil sie so an Qualifizierungsprogrammen, Vermittlungs- und Schulungsangebote des AMS teilnehmen können. Das erhöht wiederum die Chancen auf eine Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt. Zudem gibt es nun auch Unterstützung des Sozialministeriumservice und der Länder bei der Suche nach offenen Stellen und der Abklärung besonderer Bedarfslagen.

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Bei der Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigung ist OÖ mit dem Schwerpunkt „Inklusion und Arbeit“ Vorreiter.

Soziallandesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP)

Spezielle Programme auch in OÖ
Um die Vermittlung beeinträchtigter Menschen in den Arbeitsmarkt zu verbessern, sollen nun gemeinsam mit den Ländern spezielle Programme entwickelt werden. Diesbezüglich haben sich kürzlich der zuständige Minister Martin Kocher und Soziallandesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (beide ÖVP) bei einem Arbeitsgespräch abgestimmt.

„Wo, wenn nicht in Oberösterreich, einem wirtschaftlich und sozial starken Bundesland, sollen Menschen mit Behinderungen eine Chance am Arbeitsmarkt bekommen“, goutiert Landesrat Hattmannsdorfer die neue Regelung. Diese sei „ein wichtiger Schritt und eröffnet neue Möglichkeiten für bessere Inklusion und ein selbstbestimmtes Leben der Betroffenen“.

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