Abgas, Bremsstaub etc.

EU beschließt Abgasnorm Euro 7 – das steht drin

Motor
18.12.2023 20:20

Die neue Schadstoffnorm Euro 7 ist beschlossene Sache. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben sich darauf geeinigt, wie der Abgasausstoß von Autos, Bussen und Lastwagen in der EU künftig geregelt wird. Erstmals werden auch Grenzwerte für Brems- und Reifenabrieb eingeführt. Auf strengere Grenzwerte wird verzichtet.

Die EU-Staaten und das Europaparlament müssen der Einigung noch formal zustimmen. Die Regeln sollen nach Angaben des Parlaments zweieinhalb Jahre nach ihrem Inkrafttreten für Autos und Kleintransporter bzw. vier Jahre nach diesem Zeitpunkt für Busse und Lkw gelten.

Künftig gibt es nur mehr ein Regelwerk statt getrennten Emissionsvorschriften für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (Euro 6) sowie Lkw und Busse (Euro VI). Die neuen Vorschriften legen die gleichen Grenzen fest, unabhängig davon, ob das Fahrzeug Benzin, Diesel, Batterien oder alternative Kraftstoffe als Energiespeicher verwendet.

Die Überarbeitung der Grenzwerte geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission aus dem vergangenen Jahr zurück, der mit Blick auf die Abgasemissionen von Autos allerdings von Parlament und Ländern deutlich abgeschwächt wurde. Die von der Brüsseler Behörde vorgeschlagenen Regeln waren weder beim Europaparlament noch bei den EU-Ländern auf große Zustimmung gestoßen. So sollten unter anderem die Regeln für Autos 2025 beziehungsweise für Lkw und Busse 2027 in Kraft treten.

Euro 7 im Überblick
Die vorgesehenen Grenzwerte für Luftschadstoffe bleiben beim Pkw auf dem Niveau von Euro 6. Benziner dürfen demnach weiter 60 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen, Diesel-Pkw 80 Milligramm. Allerdings werden künftig auch kleinere Feinstaubpartikel gemessen und in die Limits einbezogen. Die ursprünglich vorgeschlagene Verschärfung der Testbedingungen ist aber vom Tisch. Leicht angezogen wurden die Stickoxid-Grenzwerte für Lkw und Busse.

Komplett neu sind Emissionsregelungen für Bremsen und Reifen. Diese gelten auch für E-Autos, die strengere Limits erfüllen müssen als Verbrenner und Hybride. Auch für die Lebensdauer der Batterie gibt es erstmals Vorgaben - sie müssen beim Pkw nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern noch mindestens 80 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität bieten. Nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern müssen es noch 72 Prozent sein. Für leichte Nutzfahrzeuge gelten etwas niedrigere Werte.

Um die Transparenz für Autokäufer zu erhöhen, ist zudem ein Fahrzeug-Umweltpass vorgesehen. Er soll Informationen über Energieverbrauch und Lebensdauer enthalten. Fahrer sollen darüber hinaus über den Bordcomputer Zugriff auf aktuelle Verbrauchs- und Emissionsdaten sowie Informationen zur Batteriegesundheit erhalten.

Ursprünglich hatte die EU-Kommission strengere Grenzwerte vorgeschlagen. Im Laufe des politischen Verfahrens wurden sie aber auf Druck der Industrie umfassend abgeschwächt. Zu den Argumenten zählte, dass sich große Investitionen in die Abgasreinigung des Verbrennungsmotors angesichts des für 2035 beschlossenen Ausstiegs nicht mehr lohnen würden.

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