Der Oberste Gerichtshof konnte Vorsatz nicht erkennen und hob das Urteil vom April auf. Die Neuverhandlung am Dienstag brachte wieder eine Verurteilung.
Wegen versuchter Brandstiftung, Sachbeschädigung und versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt war der mit elf Vorstrafen belastete Angeklagte im April vom Schöffensenat am Landesgericht Feldkirch zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob allerdings das Urteil zur versuchten Brandstiftung auf und ordnete eine Neuverhandlung am Landesgericht mit anderen Richtern an.
Erstverhandlung im April
Denn nach Ansicht der Wiener Höchstrichter fehlten gerichtliche Feststellungen zum Vorsatz des Angeklagten. Wie bereits in der Erstverhandlung im April, bestritt der Angeklagte auch gestern, die Brandlegungen bei einem Müllsack und Altpapiercontainern im Jänner in Bregenz begangen zu haben. Weshalb der Senat dem Antrag von Verteidiger Clemens Haller auf Einholung eines Brandschutzgutachtens stattgab. Bei einem der Containerbrände hatten die Flammen auf ein Carport und das dort abgestellte Fahrzeug übergegriffen.
Um Verfahrensverzögerungen zu vermeiden, ging es daher um die bisher rechtskräftigen Schuldsprüche wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Sachbeschädigung. Hierfür wurde der 44-jährige Oberösterreicher zu einer unbedingten Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Der Mann, der in Vorarlberg in einem Zelt lebte, war nach der Feuersbrunst vor der Polizei geflüchtet. Als die Beamten ihn kurz darauf stellten, attackierte er die Ordnungshüter mit Fußtritten, worauf er in Untersuchungshaft genommen wurde. Ein Alkotest ergab 2,5 Promille.
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