Wüterich vor Gericht

Fußballparty endete mit zertrümmertem Nasenbein

Vorarlberg
05.12.2023 12:45

Eine „bsoffene Gschicht“ bei einem Fußballevent im Sommer hatte am Montag für einen 24-jährigen Oberländer ein gerichtliches Nachspiel in Feldkirch.

Es ist die Abschlussfeier des FC Koblach. Feuchtfröhlich geht es her, als der angetrunkene Oberländer einen Kumpel im Lokal mehrmals um einen Tschik bittet. Nachdem ihm dieser erfolglos zu verstehen gibt, keine mehr zu haben, schaltet sich eine ebenfalls im „Dulliöh“ befindliche junge Frau ein und gibt ihren Senf dazu. Die Sache zwischen dem Angeklagten und der 27-Jährigen eskaliert: „Er fuhr mich an, fragte, wer ich denn eigentlich sei und bezeichnete mich als kleine Bitch. Dann griff er mir zwischen die Beine“, schildert das Opfer die Situation von damals. Darauf angesprochen, habe sich der Angeklagte entschuldigt und von einem Versehen gesprochen.

Die Fußballparty endete mit einer saftigen Geldstrafe. (Bild: Krone KREATIV)
Die Fußballparty endete mit einer saftigen Geldstrafe.

Streit mit gewaltsamem Ende
„Warum haben Sie trotzdem Anzeige wegen sexueller Belästigung erstattet?“, will Richterin Silke Sandholzer vom Opfer wissen. „Das habe ich erst gemacht, nachdem er meinen Freund geschlagen hatte“, kommt die prompte Antwort. „Ich hatte den Vorfall nämlich meinem Freund erzählt. Ich war völlig aufgelöst und weinte. Als wir daraufhin den Fußballplatz verlassen wollten, kam der Angeklagte wieder und bezeichnete mich als verlogene F….!“ Daraufhin sei es zum Streit gekommen und ihr Freund mit zwei Faustschlägen niedergestreckt worden, dass das Blut nur so spritzte. Die Folge: Ein zertrümmertes Nasenbein für den Freund.

Geldstrafe und Freispruch im Zweifel
Letzteres räumt der 24-jährige Wüterich im Prozess ein und zahlt dem Opfer noch im Verhandlungssaal 1000 Euro Teilschmerzengeld. Was den Griff in den Schritt der Freundin angeht, so bleibt er bei seiner bisherigen Version, diese lediglich am Pulli gezogen zu haben. Zwar fordert Staatsanwalt Markus Fußenegger den Mann in beiden Fällen schuldig zu sprechen. Doch Richterin Sandholzer verurteilt den Angeklagten lediglich wegen schwerer Körperverletzung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 8400 Euro. Im Fall der sexuellen Belästigung fällt sie einen Freispruch im Zweifel. Rechtskräftig.

Chantal Dorn
Chantal Dorn
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