„Schutz hat Vorrang“

Laborfleisch-Verbot in Italien: Zoff mit EU droht

Ausland
16.11.2023 21:30

Der weltweite Fleischkonsum gilt wegen seines hohen Ressourcenverbrauchs (siehe auch Video oben) als ein Treiber des Klimawandels. Aus diesem Grund wird seit Jahren an der Erzeugung von Fleisch im Labor gearbeitet. Dadurch soll auch Tierleid reduziert werden. Italien steht dieser Entwicklung äußerst skeptisch gegenüber. Das Parlament in Rom hat nun ein Verbot für Laborfleisch verabschiedet.

Die Abgeordnetenkammer in Rom stimmte mit 159 zu 53 Stimmen für das Verbot der Herstellung und Vermarktung von Zuchtfleisch. „Für uns hat der Schutz unserer Tradition, unserer Produkte und vor allem der Gesundheit der Italiener Vorrang“, kommentierte der Abgeordnete der rechten Regierungspartei Lega, Davide Bergamini.

Ziel des Gesetzes sei es, „das höchste Schutzniveau für die Gesundheit der Bürger zu gewährleisten und das landwirtschaftliche Erbe zu erhalten“, betonte der Fraktionschef der Partei von Regierungschefin Giorgia Meloni, Tommaso Foti.

Ministerpräsidentin Giorgia Meloni wird sich einiges an Kritik aus Brüssel anhören müssen. Aber ...
Ministerpräsidentin Giorgia Meloni wird sich einiges an Kritik aus Brüssel anhören müssen. Aber für ihre Regierung geht es um den Schutz der Gesundheit der Italiener.(Bild: APA/AFP/JOHN THYS)

Opposition warnt vor Konflikt mit der EU
Die oppositionelle Zentrumspartei „Più Europa“ kritisierte das Gesetz als „anti-wissenschaftliches und anti-europäisches Verbot“. Die Partei forderte, man müsse die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes prüfen. Brüssel habe Laborfleisch zugelassen. Italien drohe daher ein Konflikt mit der EU-Kommission.

Prompt kam die Reaktion der Regierungspartei Forza Italia. „Unser Gesetzesentwurf ist nicht anti-wissenschaftlich, weil er die Forschung nicht verhindert, er ist auch nicht anti-europäisch. Im Gegenteil, wir hoffen, dass Europa unserem Weg folgt“, erklärte Raffaele Nevi, Leiter der Landwirtschaftsabteilung der Forza Italia. Verstöße gegen das Verbot sollen übrigens mit Geldstrafen zwischen 10.000 und 60.000 Euro und der Beschlagnahme der Ware geahndet werden.

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