Fatale Prügelei

Toter vor Disko: Töchter mit Bagatelle abgespeist

Burgenland
09.11.2023 19:15

Im Dezember 2022 wurde ein 42-Jähriger vor einer Diskothek im burgenländischen Schattendorf verprügelt, nachdem er Jugendliche belästigt hatte. Vier Tage später ist er verstorben. Zwei Gutachten bestätigen: Die Schläge waren für den Tod „nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ ausschlaggebend. Die Töchter werden mit einer Bagatelle abgespeist.

Im Dezember des Vorjahres wurde ein Familienvater (42) vor einer Diskothek in Schattendorf verprügelt. Vier Tage später war er er aufgrund einer Hirnblutung tot.

Schuldig und auch nicht
Angeklagt waren ein 19-jähriger Syrer, der einen Schlag „mit halb geöffneter Faust“ zugab sowie ein 17-Jähriger aus Bad Sauerbrunn, der dem stürzenden Opfer mit einem Schlagring den Rest gegeben haben soll. Ersterer bekannte sich schuldig, der Jüngere bestritt bis zuletzt, überhaupt anwesend gewesen zu sein.

In der Garderobe umgefallen
20 Zeugen waren verhört worden. Es gab widersprüchliche Aussagen. Einig war man sich, dass das Opfer Jugendliche im Untergeschoß belästigt hatte. Man maß 2,46 Promille beim 42-Jährigen, der kurz vor dem Vorfall „bei der Garderobe umgefallen ist wie ein Brett“, wie zwei Zeugen berichteten. Man schleppte den bewegungsunfähigen Mann über die Stiegen ins Freie und setzte ihn an die Hausmauer. Er sei nicht imstande gewesen, selbst zu gehen.

Wenig später stellte ihn der Syrer zur Rede. Nachdem er eine Watsche kassiert hatte, schlug der Lehrling zurück. Manche wollen gesehen haben, dass auch der Zweitangeklagte hingehauen hat.

Ungeklärte Ursache
Am dritten Verhandlungstag vor dem Schöffengericht in Eisenstadt kamen zwei Sachverständige zu Wort. Beide konnten „nicht an mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ bestätigen, dass der oder die Schläge für die Hirnblutung des Opfers ausschlaggebend waren. War es der Sturz in der Garderobe? Der Alkoholisierungsgrad? Waren es gar Vorerkrankungen?

Die Burschen wurden wegen versuchter schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen: 15 Monate Haft, davon 14 bedingt. Nach der U-Haft ist der Häf‘n obsolet. Die Angehörigen bekommen je 200 Euro.

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