Sie wirken noch wie zwei Buben. Doch sehen sie sich seit Dienstag am Landesgericht Eisenstadt mit schweren Vorwürfen konfrontiert. Ein mittlerweile 17-Jähriger aus Bad Sauerbrunn und ein 19-jähriger Syrer schlugen im Streit kurz vor Weihnachten 2022 nach einem Diskothekbesuch in Schattendorf auf Familienvater Jürgen T. ein. Der Schattendorfer starb später im Krankenhaus. Laut Anklage platzte ein Aneurysma, der Schlag sei nicht die gesicherte Ursache dafür. In der Tatnacht war das Opfer schwerst alkoholisiert.
Unter Vorsitz von Birgit Falb beschäftigt sich der Schöffensenat am LG Eisenstadt seit Dienstagfrüh mit der folgenschweren Eskalation nach einer Partynacht in der Schattendorfer Diskothek „Drive-in“. Weil der 42-Jährige minderjährige weibliche Besucher in dem Lokal unangemessen am Körper berührt hat, wie zwei Betroffene vor Gericht bestätigten, stellten die Beschuldigten - ein damals 16-jähriger aus Bad Sauerbrunn und ein mittlerweile 19-jähriger Syrer - Jürgen T. im Freien zur Rede. Dieser war zu diesem Zeitpunkt schwerst alkoholisiert, laut Akt hatte er 2,46 Promille im Blut!
Ungewöhnlicher Prozessauftakt
Artig hielt Ahmed N. (19) am Dienstag die Tür auf zu Saal 1 am Landesgericht Eisenstadt. Wer beim Eintreten „Danke“ sagte, wurde mit einem „Gerne“ bedacht. Dann nahm der Syrer auf der Anklagebank Platz und bekannte sich vollinhaltlich schuldig. Ja, er habe in der Nacht auf 18. Dezember 2022 Jürgen T. (42) „einen Schlag mit der halbgeöffneten Faust versetzt, weil er mich davor geohrfeigt hat“.
Und ja, er habe dann, als er sich davon machen wollte, T’s Kumpan Gerald B. (42) zweimal „mit der Faust ins Gesicht geschlagen, weil er auf mich losgegangen ist“. B. trug einen Nasenbein- und Augenhöhlenbruch davon. T., zweifacher Familienvater, erwachte nicht mehr aus dem Koma.
„Ich habe damit nichts zu tun“
Gerhard B. (17), der Zweitangeklagte, soll T. vor der Disco nahezu zeitgleich wie der Syrer mit einem Schlagring einen Hieb auf den Hinterkopf versetzt haben. Das bestätigten mehrere Zeugen. „Ich kam erst ins Freie, als Polizei und Rettung schon da waren. Ich habe damit nichts zu tun.“
Ahmed N. widersprach: „Er hat dann zu mir gesagt, dass er ihm mit dem Schlagring eine verpasst hat. Gesehen habe ich aber nichts.“ Zeugen gaben an, dass Gerhard B. mit der Tat geprahlt habe. Auf der Waffe, die drei Tage später sichergestellt wurde, fanden sich seine DNA-Spuren.
Zwei Gutachten
Vorausgegangen war der Schlägerei, dass T. in der Disco zwei Mädchen (14 und 15) aus dem Bekanntenkreis der Angeklagten begrapscht hatte und man ihn zur Rede stellen wollte. Der Mann hatte 2,46 Promille im Blut.
Laut gerichtlichem Gutachten führten die zwei Schläge nicht zum Tod. Ein privates Gegengutachten weist ein diametrales Ergebnis aus. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt, den Burschen drohen bis zu fünf Jahre Haft.
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