Qualvoller Tod

Hat Jäger hilflose Katzen auf der Abschussliste?

Niederösterreich
08.10.2023 06:00

Sieben Samtpfoten, vielleicht sogar mehr Mietzen, sollen im Bezirk Tulln einem schießwütigen Jäger zum Opfer gefallen sein. Eine Tierschützerin erstattet Anzeige. 

„Jetzt weint sicherlich irgendwo ein Kind um seinen kleinen Schmusefreund“, sagt eine beherzte Katzenfreundin. Sie war es auch, die den wunderschön getigerten Kater in einer Wiese in der Ortschaft Weinzierl auffand und entsetzt zurück prallte. Eindeutiges Indiz auf eine illegale Tötung: Eine Schussverletzung und ein Geschoss im blutigen Fell, an der das bedauernswerte Haustier qualvoll verendet war. Sofort brachte sie das Opfer des Samtpfotenmörders zur Polizei und erstattete Anzeige. Die Frau nannte bei der Erstattung den konkreten Namen des Verdächtigen, für den natürlich die Unschuldsvermutung gilt.

Schon sieben Katzerl aus Ort spurlos verschwunden
Der mutmaßliche Tiertodesschütze ist jedenfalls in der Bevölkerung bekannt, berüchtigt und gefürchtet. Denn immer wieder soll der Waidmann, der diesen Namen offensichtlich nicht verdient, beobachtet worden sein, wie er – verbotenerweise mitten im Ortsgebiet – auf seine hilflosen Opfer anlegte und diese kaltblütig erlegte. Zum letzten Fall von Tierquälerei liegt ein Augenzeugenbericht vor. Demnach soll der „Wildschütz“ in einem Geländewagen vorgefahren sein und das Fenster heruntergelassen haben. Minuten später war in der Dämmerung ein lauter Knall zu hören.

Mehrere süße Samtpfoten wie diese (Symbolfoto) sollen dem verdächtigen Katzenmörder im Bezirk Tulln zum Opfer gefallen sein. Die Atzenbrugger Polizei ermittelt jedenfalls auf Hochtouren gegen einen ortsbekannten Jäger. (Bild: Tierheim Hallein)
Mehrere süße Samtpfoten wie diese (Symbolfoto) sollen dem verdächtigen Katzenmörder im Bezirk Tulln zum Opfer gefallen sein. Die Atzenbrugger Polizei ermittelt jedenfalls auf Hochtouren gegen einen ortsbekannten Jäger.

Der Schuss in den Freitagmorgenstunden dürfte sofort tödlich gewesen sein. Ein derartiges Anlegen mit der Waffe ist laut „anständigen“ Hegern nach dem niederösterreichischen Gesetstreng verboten, weil der Abstand zu den Häusern im Dorf gesetzlich zu gering gewesen war. Eine derart gnadenlose Jagd entspreche auch nicht waidmännischer Ethik, versichern andere Grünröcke den recherchierenden „Krone“-Reportern.

Die Anzeigerin erwartet sich – sollte sich der Verdacht erhärten – auch ein entsprechendes Einschreiten und die vorgesehenen Sanktionen des NÖ-Landesjagdverbandes: „Das ist kein Kavaliersdelikt!“ Mit Spannung wird jedenfalls die Vorladung des Verdächtigen und dessen Aussage am zuständigen Posten in Atzenbrugg in den kommenden Tagen erwartet.

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