Das Landesgericht Wien hat den Strafantrag gegen den früheren BZÖ-Chef und ehemaligen FPÖ-Politiker Peter Westenthaler zurückgewiesen. Westenthaler soll Menschen aus Afghanistan pauschal als „Machetenmörder“ beschimpft haben, wie die NGO SOS Mitmensch mitteilte.
Die Organisation zeigte Westenthaler nach seiner Aussage in einer TV-Sendung wegen Verhetzung an. Da die Staatsanwaltschaft Wien gegen den abgewiesenen Strafantrag Beschwerde einlegte, geht das Verhetzungsverfahren nun in die nächste Runde. Peter Westenthaler berichtete auf Facebook, dass es um eine Passage in der TV-Sendung „Fellner live“ vom 3. Mai 2023 gehe. Er hätte als „parteiunabhängiger Journalist die falsche Zuwanderungspolitik in Österreich und vor allem in Wien kritisiert.“
Zur Beschwerde hielt er ebendort fest, dass man offenbar „nicht genehme, regierungskritische Journalisten mittels weisungsgebundener Staatsanwaltschaft verfolgen (...)“ wolle, selbst wenn das Verfahren schon eingestellt worden sei. Er werde am kommenden Mittwoch wieder in „Fellner live“ ab 21.30 Uhr dazu Stellung nehmen, kündigte er an.
Kolumnist und Unternehmer
Der Richter sei unabhängig und hätte bereits festgestellt, dass kein Straftatbestand vorliege. Der Akt Westenthalers liegt derzeit beim Oberlandesgericht. Peter Westenthaler (55) ist heute als Politik-Analyst beim TV-Sender oe24.tv, sowie als Kolumnist der Tageszeitung Österreich und Unternehmer tätig. In den vergangenen Jahren wurde er wegen einer Falschaussage und schweren Betrugs sowie Untreue zu Haftstrafen verurteilt.
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