Eltern schikaniert

Behördenwahnsinn: Der Hürdenlauf zum Kindergeld

Politik
27.08.2023 06:00

Als ein regelrechter Hürdenlauf gestaltet sich für manche Eltern das Beantragen des Kinderbetreuungsgeldes. Grund dafür sind viel zu komplizierte Regelungen und die strengen Weisungen des Familienministeriums, an die sich die für die Auszahlung zuständigen Gesundheitskassen halten müssen. Dabei gebe es im Gegensatz zu anderen Sozialleistungen keinen Spielraum, wie die Arbeiterkammer der „Krone“ erklärt. Die AK vertritt benachteiligte Eltern vor Gericht. Der jüngste Fall betrifft eine Mutter, die mehr als ein Jahr für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld für ihr zweites Kind kämpfen musste.

Die Frau arbeitete seit 2015 bei einer Firma. Als sie nach der Geburt ihres ersten Kindes wieder in die Arbeit zurückkehren wollte, beabsichtigte der Arbeitgeber, sie zu kündigen, weil er das Büro ins Ausland verlegte. Sie war damals schon mit ihrem zweiten Kind schwanger. Die beiden einigten sich darauf, dass das Arbeitsverhältnis nach der Geburt ihres zweiten Kindes mit dem Ende des Mutterschutzes endet.

Obwohl die Frau also alle Voraussetzungen erfüllte, lehnte die ÖGK ihren Antrag auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld ab. Die ÖGK unterstellte der Frau, dass sie das Arbeitsverhältnis schon vorher beendet hätte und das Beendigungsdatum mit der Rückkehr aus dem Mutterschutz gleichgesetzt wurde, um unrechtmäßig an das Kindergeld zu kommen.

Eine andere Frau musste ganze acht Jahre lang um das Kindergeld kämpfen. Bettina G. hatte sich mehrmals im Ausland aufgehalten. Sie hat ein gemeinsames Kind mit einem Griechen. Die österreichischen Behörden wollten immer wieder Nachweise von ihr, dass sie in keinem anderen EU-Land Unterstützungsleistungen bezieht. Nach acht Jahren erkämpften Volksanwaltschaft und AK für die Frau das Geld. Bei grenzüberschreitenden Fällen gebe es ständig Probleme, berichtet die AK.

Besonders tragisch ist der Fall einer jungen Mutter, deren Lebensgefährte und Vater ihres Sohnes überraschend gestorben ist. In der Zeit, für die der Mann einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld beantragt hatte, steht die Familie nun ohne Einkommen da. Volksanwalt Bernhard Achitz fordert eine Gesetzesänderung: „Nach dem Tod des Partners von einem Tag auf den anderen als alleinerziehende Mutter dazustehen, ist an sich schon hart. Ich sehe nicht ein, dass sie auch noch um das Kinderbetreuungsgeld umfällt. Jetzt ist das Parlament am Zug, für solche Fälle wieder eine Härtefallregelung einzuführen.“

Angesichts der vielen Hürden bewerten Eltern das Kinderbetreuungsgeld schlecht, wie eine Studie im Auftrag der Arbeiterkammer zeigt. Demnach sind 60 Prozent mit dem Kindergeld unzufrieden. Die Hauptprobleme sind komplizierte Regelungen (62 Prozent), die Zuverdienstgrenzen (52%) und das Antragsformular (45%). Neun Prozent geben an, dass ihr Kindergeld zurückgefordert wurde. Die häufigsten Gründe dafür sind fehlende Nachweise der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen sowie die Überschreitung der Zuverdienstgrenzen. Die Arbeiterkammer fordert eine Reform des Kindergeldes.

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