Der Bau für einen 30 Quadratmter großen Wohnwagen-Unterstand zieht sich in Klaus an der Pyhrnbahn seit eineinhalb Jahren hin. Der Gemeinderat musste sich bereits mehrmals mit der Angelegenheit befassen. Nach dem Umdenken der Naturschutzbehörde dürfte es nun doch bald grünes Licht geben.
Bei Behördenverfahren ist oft Geduld gefragt. Auch bei der Errichtung eines simplen Carports, wie ein Fall aus Klaus zeigt. Seit über eineinhalb Jahren wartet die Familie Priller nun auf grünes Licht für das Aufstellen eines gekauften, abmontierten und nun gut eingepackten Wohnwagen-Unterstands.
Carport auf geerbtem Grundstück
Dabei hatte Peter Priller gedacht, es könnte rasch und einfach gehen. Grund: Die Unterstellmöglichkeit war auf einem geerbten Grundstück geplant, das einst als Bauland gewidmet war. „Nachdem die Schmiede meiner Urgroßeltern abgerissen wurde, hat es die Gemeinde aber ohne Einwilligung meiner Großmutter, der das Grundstück damals gehört hat, in Grünland rückgewidmet. Ich durfte also nicht bauen“, schildert Priller den Beginn eines Spießrutenlaufs.
Umwidmung in Lagerfläche
Die Gemeinde lehnte eine neuerliche Rückwidmung von Grün- in Bauland ab. „Auf mein Drängen wurde aber einer Umwidmung eines kleinen Teils des Grundstücks auf Lagerfläche zugestimmt“, so Priller. Dafür musste ein neuer Widmungsplan erstellt werden und dieser nach einem Gemeinderatsbeschluss beim Land zur Genehmigung eingereicht werden.
Sorge vor Nachahmern
Nach vielen langen Wochen des Wartens die Ernüchterung: Die Naturschutzbehörde stellt sich quer. Armin Gruber, Amtsleiter in Klaus, klärt auf: „Die Sorge war, dass das Projekt Schule machen konnte. Wir haben zum Glück den Verantwortlichen der Naturschutzbehörde zu einem Lokalaugenschein bewegen können. Als er sich vor Ort ein Bild machte, änderte er seine Meinung.“
Ball liegt beim Land
Die Gemeinde leitete danach das Umwidmungsverfahren ein. Das Land muss dieses „nur“ noch absegnen. In den meisten Fällen ist das eigentlich ein reiner Formalakt
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