Nach Gerichtsurteil

Neuer Anlauf für Hühner-Verbot in Wohnsiedlung

Oberösterreich
15.07.2023 15:00

Laut Landesvewaltungsgericht darf ein älteres Paar in Bad Wimsbach rund 50 Hühner halten. Bürgermeister Erwin Stürzlinger ist fassungslos und kritisiert die Entscheidung scharf. Trotz des Urteils verhängt der Ortschef nun das nächste Halteverbot.

Nächste Runde im Streit um eine Hühnerhaltung in Bad Wimsbach! Wie berichtet, ordnete ÖVP-Bürgermeister Erwin Stürzlinger nach heftigen Beschwerden der Nachbarn über Lärm und Gestank einem betagten Pärchen ein Haltungsverbot an. Auf der Liegenschaft, die sich im Wohngebiet und zum Teil im Grünland befindet, sollen über 50 Tiere leben. Eier und Fleisch sollen zu Erwerbszwecken verkauft werden. Die Hühnerhalter legten gegen das Verbot Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein. Dieses hob den Bescheid auf.

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Im Urteil ist so viel verkehrt, unfassbar. Es widerspricht auch der Raumordnung.

Erwin Stürzlinger, ÖVP-Bürgermeister


Stürzlinger, Jurist und Amtsleiter in Gunskirchen, ist fassungslos: „Im Urteil ist so viel verkehrt, unfassbar. Es widerspricht auch der Raumordnung.“ In Wohngebieten sei Hühnerhaltung ausdrücklich verboten. „Deshalb kann ich nicht verstehen, dass von der Gemeinde geprüft werden muss, ob bestimmte Auflagen eine unzumutbare Belästigung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit beheben können. Das ist, als würde ich in einer 30er-Zone prüfen, ob ich 50 fahren darf“, so Stürzlinger.

In 14 Tagen müssen Hühner weg 
Er ist sich seiner Sache sicher und stellte den Hühnerhaltern den nächsten Bescheid mit Androhung einer Geldstrafe von 1450 € zu.  Binnen 14 Tagen müssen die Tiere verschwinden. Die Haltung bleibt so lange untersagt, bis ein genehmigtes Betriebskonzept vollständig umgesetzt ist.

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