Prozess in Feldkirch

15-jähriger Schüler droht Lehrer mit Schlägen

Vorarlberg
07.06.2023 10:25

Ein 15-jähriger Schüler drohte seinem Lehrer mit Dresche, weil der ihn nachäffte und vor die Tür setzen wollte. Am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) gab es für das Früchtchen eine Geldstrafe. Das nur deshalb, weil er sich reumütig zeigte.

Dass der 15-jährige Türke nach dem Vorfall von der Schule suspendiert wurde, ärgert das Bürschchen. Doch diesmal hatte der Störenfried den Bogen einfach überspannt. Nun hat der Schüler, der schon öfter mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist, nicht einmal einen Abschluss. Dafür seine erste Vorstrafe.

Zum Fall: Es ist zwei Stunden vor Unterrichtsschluss an jenem Tag im April. Heißt, nochmals volle Konzentration für Schüler und Lehrer, ehe es nachhause geht. Nicht so beim Angeklagten, der sich einen feuchten Kehricht darum schert und den Unterricht stört, wo es nur geht. „Das fing schon damit an, dass er aus Arbeitspapier irgendwelche Flieger bastelte und in der Klasse herumwarf“, schildert der als Zeuge geladene Lehrer die Situation von damals im gestrigen Prozess.

Zitat Icon

Der Angeklagte ist geständig und seine Reue glaubwürdig. Wir sind mit einer Strafe im unteren Bereich einverstanden.

Staatsanwältin Konstanze Manhart

Die Situation eskaliert
Ermahnungen blieben erfolglos. Als der 51-Jährige den Störenfried auch noch dabei erwischt, wie er am Handy herumspielt, schickt er in vor die Tür. Doch der Bursche ignoriert den Verweis und stört weiter den Unterricht. Die Situation eskaliert, als der angepöbelte Lehrer den Schüler nachäfft: „Ich bin Türke. Mir muss keiner was sagen. Ich mache, was ich will!“

Angeklagter entschuldigt sich
Worauf der 15-Jährige ihm droht: „Ich werde Dir die Nase brechen, Dich schlagen und Dir in die Fresse hauen!“ Die Konsequenz daraus: Der Bursche fliegt von der Schule. Im Prozess entschuldigt sich das Früchtchen zwar persönlich bei dem Opfer. Doch seinen Abschluss wird der Türke trotzdem woanders machen müssen. Bis dahin muss er jedenfalls noch einige Sozialstunden wegen anderer „Gschichteln“ leisten. Wegen gefährlicher Drohung wird er diesmal rechtskräftig zu einer teilbedingten Geldstrafe von 360 Euro verurteilt.

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