Autofahrer verärgert

80 Euro Strafe: Hier kann parken teuer werden

Burgenland
07.06.2023 07:58

Auf einem Supermarkt-Parkplatz in Eisenstadt wird seit geraumer Zeit streng kontrolliert, einige Lenker wurden schon zur Kasse gebeten. Ganz grundlos erfolgt die Überwachung aber nicht.

Das ist Abzocke“, ärgert sich eine Autofahrerin. Die Eisenstädterin ist eine von vielen, denen in den vergangenen Wochen eine Strafe ins Haus geflattert ist. Seit etwa einem Monat wird auf dem Billa Plus-Parkplatz in der Mattersburger Straße in Eisenstadt sehr genau kontrolliert, wer dort das Auto abstellt. Parken ist ausschließlich für Kunden für zwei Stunden während der Öffnungszeiten erlaubt. Ansonsten gibt es eine Strafe - wie im Fall der Eisenstädterin.

Strafe nach Einkauf
Sie hatte am Sonntag bei der gleich daneben neben befindlichen Tankstelle einen Lottoschein und Lebensmittel besorgt, das Auto jedoch am Supermarkt-Parkplatz abgestellt. Diese 13 Minuten kosten sie nun 80 Euro. Abgewickelt wird die Sache über eine private Firma. Zwar gibt es entsprechende Hinweisschilder, aber: “Wer liest das im Vorbeifahren?" Sie will es sich jedenfalls gut überlegen, ob sie noch einmal zu der Tankstelle oder dem Supermarkt einkaufen fährt.

Auch andere dürften sich über die Regelung ärgern. Da die Zufahrt der Tankstelle schmal ist, fahren viele Lenker über den Billa Plus-Parkplatz, um wieder auf die öffentliche Straße zu gelangen.

Probleme mit Rasern und Vandalen
Die Überwachung erfolgt jedoch nicht ohne Grund: In der Vergangenheit hätten immer wieder Vandalen und Raser die Parkflächen sowohl des Supermarktes als auch der angrenzenden Möbelhändler missbraucht, teilt der Rewe-Konzern auf Anfrage mit. „Aufgrund massiver Anrainerbeschwerden ist die Stadt an uns herangetreten, um raschestmöglich eine Lösung im Sinne der Betroffenen herbeizuführen.“ Installierung eines Schrankens sei aufgrund der rechtlichen Situation nicht möglich, daher habe man sich auf eine Kameraerkennung geeinigt. „Da unsere Parkplätze für unsere Kunden im Rahmen des Einkaufs zur Verfügung stehen müssen, sollte damit auch jegliche andere Nutzung des Privatgeländes auch aus haftungsrechtlichen Gründen unterbunden werden“, heißt es von Rewe.

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