Streit wegen Geld

Sohn zog seinem Vater Nudelholz über den Kopf

Vorarlberg
16.05.2023 17:25

Skurriler Prozess am Landesgericht Feldkirch: Ein Unterländer hatte seinen Vater attackiert, weil der ihm keine 7,50 Euro geben wollte.

Der Angeklagte ist ein echtes Sorgenkind. Nicht nur für die Familie. Auch für die Justiz. Fünfzehn Einträge hat er schon im Strafregister stehen. Bei einer Vielzahl der Verurteilungen handelt es sich um Vermögensdelikte und Körperverletzungen, weshalb er den Knast bereits recht gut von innen kennt.

Frisch aus der Zelle wird der Arbeitslose auch gestern in den Verhandlungssaal am Landesgericht Feldkirch geführt. Diesmal geht es für den dem Alkohol recht zugeneigten 33-Jährigen wegen mehrerer Delikte ans Eingemachte. Schwerer Raub, Diebstahl, Körperverletzung, gefährlicher Drohung, Nötigung und Verstoß gegen das Waffengesetz lauten die Vorwürfe.

Wilder Streit mit den Eltern
Im November vergangenen Jahres kommt es zwischen dem Arbeitslosen und dessen Eltern wegen 7,50 Euro, die sie dem Sohn nicht geben wollen, zum Streit. Worauf der 33-Jährige ausrastet und seinem mittlerweile verstorbenen Vater ein Nudelholz über den Schädel zieht. Als die Mutter einschreitet, verpasst der Wüterich ihr eine Ladung Pfefferspray ins Gesicht. In seinem Tobsuchtsanfall holt er schließlich ein Küchenmesser aus der Schublade und droht den Eltern, sie damit aufzuschlitzen. Eine schrecklich

Eine schrecklich nette Familie
Im Prozess weigert sich der Angeklagte zunächst, die Fragen des Richters zu beantworten. Erst als ihm der beisitzende Richter im Schöffenprozess klar macht, dass ihm im Falle einer Verurteilung ein erhöhter Strafrahmen droht und nur ein reumütiges Geständnis ein Milderungsgrund wäre, rückt er mit der Sprache heraus. „Zur Sache mit dem Teigroller, dem Pfefferspray gegen die Mutter und dem Verstoß gegen das Waffenverbot bekenne ich mich schuldig. Zum Rest schweige ich.“

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Zur Sache mit dem Teigroller, dem Pfefferspray gegen die Mutter und dem Verstoß gegen das Waffenverbot bekenne ich mich schuldig. Zum Rest schweige ich.

Der Angeklagte

Das tut auch seine als Zeugin geladene Mutter, weil sie ihren Sohn nicht belasten will. Ebenso der Bruder, der behauptet, bei seiner polizeilichen Aussage von einem Beamten falsch interpretiert worden zu sein. Unterdessen macht ein weiterer Bruder bereits die Fliege, bevor er überhaupt als Zeuge einvernommen werden kann. Der Grund: Die Wartezeit im Gerichtsgang war ihm zu lang. Das Ende vom Lied: Der Angeklagte wird schuldig gesprochen und wandert für ein Jahr dorthin, wo er hergekommen ist - zurück in die Zelle.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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