Landtagswahl 2023

Die wichtigsten Fragen rund um den Wahltag

Salzburg
22.04.2023 20:30

Wie fülle ich den Stimmzettel richtig aus? Was gibt es zu beachten? Wann gibt es die Ergebnisse? Die „Krone“ klärt über die Fragen rund um den Wahltag auf.

Im Walhlokal:

Brauche ich einen Ausweis, um wählen zu können?
Ja, wenn Sie der Wahlbehörde nicht persönlich bekannt sind. Haben Sie eine Wahlkarte beantragt, müssen Sie diese mitnehmen.

Wer sind die Leute im Wahllokal?
Der „Chef“ im Wahllokal ist der Wahlleiter, meist ein Beamter. Gemeinsam mit seinem Stellvertreter und drei von den Parteien gestellten Beisitzern bildet er die Wahlbehörde - die z.B. entscheidet, ob ein Stimmzettel gültig ist. Außerdem kann jede Landtagspartei zwei Vertrauenspersonen und jede Partei, die kandidiert, zwei Wahlzeugen als Beobachter nominieren.

Wie viel Zeit habe ich in der Wahlkabine?
Das steht nicht im Gesetz. Aber der Wahlleiter könnte Sie zum Verlassen der Wahlzelle auffordern, wenn er das Gefühl hat, dass Sie andere an der Stimmabgabe hindern wollen.

Darf ich in der Wahlzelle telefonieren?
Das ist nicht im Gesetz geregelt. Prinzipiell also schon, wenn man dadurch andere nicht stört - und es der Wahlleiter nicht verbietet.

Darf ich meinen ausgefüllten Stimmzettel fotografieren und z.B. auf Facebook oder Twitter posten?
Das ist nicht verboten. Das in der Verfassung verankerte Wahlgeheimnis schützt den Wähler davor, dass gegen seinen Willen bekannt wird, wie er abgestimmt hat. Den Stimmzettel eines anderen ohne dessen Zustimmung zu fotografieren und zu posten wäre also verboten.

Darf ich mein Kind den Stimmzettel ausfüllen lassen?
Nein, das Wahlrecht ist persönlich auszuüben.

Ich kann aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht selbst ankreuzen. Darf mir jemand dabei helfen?
Ja, blinde, schwer sehbehinderte und gebrechliche Wähler dürfen sich von einer selbst ausgewählten Begleitperson helfen lassen.

Auf dem Stimmzettel:

Wie fülle ich ihn gültig aus?
Gemäß Wahlordnung muss „eindeutig“ zu erkennen sein, „welche Partei der Wähler wählen wollte“. Dabei ist egal, ob der Wählerwille per Kreuz, Hakerl oder durch Unterstreichen deutlich gemacht wurde. Einerlei ist auch, ob das Zeichen mit Füllfeder, Kugelschreiber, Farbstift oder Bleistift erfolgte.

Wie viele Vorzugsstimmen kann ich vergeben?
Eine im Wahlkreis und eine auf Landesebene - jeweils für einen Bewerber der gewählten Partei.

Ich möchte Partei A wählen, aber eine Vorzugsstimme einer Person geben, die für andere Parteien kandidiert. Ist das möglich?
Nein, Stimmensplitting ist verboten. Tun Sie es trotzdem, gilt der Grundsatz: „Partei schlägt Namen“. Ihre Stimme gilt also für die Partei, die Vorzugsstimme ist ungültig.

Woher weiß ich, wem ich eine Vorzugsstimme geben kann?
In jeder Wahlzelle müssen die Wahlvorschläge Ihres Wahlbezirks hängen - dort sind alle in Frage kommenden Bewerber aufgelistet.

Ich habe die falsche Partei angekreuzt. Was soll ich tun?
Am besten beim Wahlleiter einen neuen Stimmzettel holen - denn es muss ganz eindeutig zu erkennen sein, wen Sie gewählt haben. Der zuvor ausgehändigte amtliche Stimmzettel muss vor der Wahlbehörde durch Zerreißen unbrauchbar gemacht und zwecks Wahrung des Wahlgeheimnisses mitgenommen werden.

Wie kann ich die Stimme per Briefwahl abgeben?
Am Sonntag können Sie bzw. ein Bote die ausgefüllten Unterlagen in einem Wahllokal innerhalb der „eigenen“ Gemeinde abgeben.

Ich mache am Wahlsonntag einen Ausflug, kann ich meine Stimme auch in einem anderen Wahllokal abgeben?
Nein, das geht nicht mehr. Wahlkarten können nur mehr per Post oder in einem Wahllokal der Wohnsitz-Gemeinde abgegeben werden.

Ich hab meine Wahlkarte verloren - wo bekomme ich eine neue?
Nirgends. Die Ausstellung von Duplikaten für abhandengekommene Wahlkarten ist gesetzlich verboten - damit ein Wähler nicht zwei Stimmen abgeben kann. Nur für eine unbrauchbar gewordene Wahlkarte, die noch nicht zugeklebt und bei der die eidesstattliche Erklärung noch nicht unterschrieben ist, kann die Gemeinde ein Duplikat ausstellen, Sie müssen aber die „alte“ Wahlkarte abgeben.

Nach der Wahl:

Wo findet die Auszählung der Stimmen statt und darf man dabei zuschauen?
Nein, bei der Auszählung im Wahllokal dürfen Wähler nicht zuschauen. Die Landtagswahlordnung schreibt vor, dass für die Auszählung das Wahllokal geschlossen werden muss. Nur die Mitglieder der Wahlbehörde, ihre Hilfsorgane und die Wahlzeugen der Parteien dürfen drinnenbleiben.

Wann kann man die ersten Ergebnisse erfahren?
Das Gros der Wahllokale schließt um 16.00 Uhr. Einzig in Maria Alm im Pinzgau kann bis 17 Uhr gewählt werden. Daher ist der Wahlschluss heuer um eine Stunde später als noch vor fünf Jahren. Ab 17 Uhr dürfen dann Ergebnisse bereits ausgezählter Gemeinden und Bezirke veröffentlicht werden.

Wozu sind die Vorzugsstimmen gut?
Damit können die Wähler mitentscheiden, welche Personen in den Landtag einziehen. Die Mandate werden nach den von den Parteien eingereichten Listen vergeben - und Kandidaten, die genügend Vorzugsstimmen haben, werden vorgereiht. Dafür sind Vorzugsstimmen im Ausmaß der Wahlzahl - also der für ein Mandat erforderlichen Stimmen - nötig.

Was kostet ein Mandat?
Die genaue Hürde hängt von der Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen ab. Beim letzten Urnengang 2018 waren für ein Mandat je nach Wahlkreis zwischen 5.600 und 7.800 Stimmen nötig.

Wann steht das endgültige Ergebnis fest?
Erstmals werden alle Wahlkarten bereits am Wahltag mit ausgezählt. Das Endergebnis wird damit bereits am Wahlabend vorliegen. Amtlich wird das Ergebnis mit der Sitzung der Landeswahlbehörde am 26. April.

Was ist die „Fünf-Prozent-Hürde“?
Nur Parteien, die mindestens fünf Prozent landesweit oder ein Grundmandat in einem der vier Wahlkreise erobert haben, ziehen in den Landtag ein.

Porträt von Salzburg-Krone
Salzburg-Krone
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