22.03.2023 18:00 |

„Krone“-Ombudsfrau

Bauplan versetzt Anrainer in Angst und Schrecken

In Bad Ischl (OÖ) sollen drei Häuser in einen steilen Hang gebaut werden. Die Anrainer sprechen von einem rutschgefährdeten Gebiet. Ein Vorzeigeprojekt oder besteht Gefahr in Verzug?

Artikel teilen
Drucken
Kommentare
0

Wir verstehen die Welt nicht mehr„, sind die betroffenen Menschen in der ehemaligen Kaiserstadt verzweifelt. Ganz oben auf dem Hang, der sich hinter ihren Häusern befindet, steht bereits seit einigen Jahren ein Haus. Dieses musste auf viele 15 Meter tiefe Pfähle gebaut und rückversetzt werden, um die Gefahr des Abrutschens zu verhindern. In dem damaligen Gutachten wird ausdrücklich erwähnt, dass weder Planierungen beim Haus noch Erdbewegungen unterhalb gemacht werden dürfen. Die Stabilität der Böschung sei als rutschungsgefährdet einzustufen, heißt es in dem Schriftstück wortwörtlich.

Genau an dieser Stelle soll nun aber das aktuelle Bauvorhaben umgesetzt werden. Eine Baufirma habe wegen der gefährlichen Bodenbeschaffenheit bereits abgewunken, so die Nachbarn. Seit Kurzem ist alles anders. Eine neue Baufirma und deren Sachverständiger sind zum Schluss gekommen, dass die Bauarbeiten sehr wohl möglich seien. “Alle unsere Bedenken und unsere Angst um unsere eigenen Häuser werden einfach weggewischt." Man habe außerdem versucht, mit dem Naturschutz zu argumentieren, was ebenfalls umsonst war.

Zitat Icon

Für die Übermittlung von Akteninhalten sehen wir leider keine entsprechende Grundlage. Wir ersuchen um Verständnis.

Antwort der Stadt zur Anfrage, das Gutachten der Baufirma einsehen zu dürfen.

Im Rathaus von Bad Ischl teilt man die Sorgen der Bürger jedenfalls nicht. Das Bauvorhaben sei in einem entsprechenden Verfahren eingehend geprüft. Dabei sei natürlich auch die Beschaffenheit des Baugrundes berücksichtigt worden, und die Bauwerberin habe entsprechende Gutachten vorgelegt. Schlussendlich sei die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens auf Basis der geltenden Rechtslage festgestellt und bescheidmäßig unter Vorschreibung diverser Auflagen die Baubewilligung erteilt worden. Ein naturschutzrechtliches Verfahren sei laut Naturschutzbehörde nicht erforderlich.

Das Gutachten zur Bodenbeschaffenheit will man aber weder der Ombudsfrau noch den Anrainern zeigen. Dafür gebe es keine Grundlage. Warum eigentlich? 

 Ombudsfrau
Ombudsfrau
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).