In Bad Ischl (OÖ) sollen drei Häuser in einen steilen Hang gebaut werden. Die Anrainer sprechen von einem rutschgefährdeten Gebiet. Ein Vorzeigeprojekt oder besteht Gefahr in Verzug?
Wir verstehen die Welt nicht mehr„, sind die betroffenen Menschen in der ehemaligen Kaiserstadt verzweifelt. Ganz oben auf dem Hang, der sich hinter ihren Häusern befindet, steht bereits seit einigen Jahren ein Haus. Dieses musste auf viele 15 Meter tiefe Pfähle gebaut und rückversetzt werden, um die Gefahr des Abrutschens zu verhindern. In dem damaligen Gutachten wird ausdrücklich erwähnt, dass weder Planierungen beim Haus noch Erdbewegungen unterhalb gemacht werden dürfen. Die Stabilität der Böschung sei als rutschungsgefährdet einzustufen, heißt es in dem Schriftstück wortwörtlich.
Genau an dieser Stelle soll nun aber das aktuelle Bauvorhaben umgesetzt werden. Eine Baufirma habe wegen der gefährlichen Bodenbeschaffenheit bereits abgewunken, so die Nachbarn. Seit Kurzem ist alles anders. Eine neue Baufirma und deren Sachverständiger sind zum Schluss gekommen, dass die Bauarbeiten sehr wohl möglich seien. “Alle unsere Bedenken und unsere Angst um unsere eigenen Häuser werden einfach weggewischt." Man habe außerdem versucht, mit dem Naturschutz zu argumentieren, was ebenfalls umsonst war.
Für die Übermittlung von Akteninhalten sehen wir leider keine entsprechende Grundlage. Wir ersuchen um Verständnis.
Antwort der Stadt zur Anfrage, das Gutachten der Baufirma einsehen zu dürfen.
Im Rathaus von Bad Ischl teilt man die Sorgen der Bürger jedenfalls nicht. Das Bauvorhaben sei in einem entsprechenden Verfahren eingehend geprüft. Dabei sei natürlich auch die Beschaffenheit des Baugrundes berücksichtigt worden, und die Bauwerberin habe entsprechende Gutachten vorgelegt. Schlussendlich sei die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens auf Basis der geltenden Rechtslage festgestellt und bescheidmäßig unter Vorschreibung diverser Auflagen die Baubewilligung erteilt worden. Ein naturschutzrechtliches Verfahren sei laut Naturschutzbehörde nicht erforderlich.
Das Gutachten zur Bodenbeschaffenheit will man aber weder der Ombudsfrau noch den Anrainern zeigen. Dafür gebe es keine Grundlage. Warum eigentlich?
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