„Puppenköpfen“-Video

Verurteilte „Terroristin“ weiter im Kindergarten

Chronik
09.03.2023 19:10
Porträt von Krone Oberösterreich
Von Krone Oberösterreich

Eine Kindergartenhelferin, die kürzlich vom Landesgericht Linz rechtskräftig wegen des Verbrechens der terroristischen Vereinigung zu fünf Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden war, geht offenbar weiter ihrem Job nach. So hat die heute 19-Jährige im Jahr 2022 auf Instagram Videos von verschleierten kleinen Mädchen, die Puppen köpfen und den IS-Slogan „Der Islamische Staat bleibt bestehen und expandiert“ riefen, geteilt.

Die verurteilte Türkin habe mit den Worten: „Mein Kind, eines Tages, In scha Allah“ diese Video-Clips kommentiert. Vor Gericht habe sie sich auch geständig gezeigt.

Dienstgeber wusste nichts von Verurteilung
In der Abteilung Elementarpädagogik der Bildungsdirektion des Landes Oberösterreich war der Fall bisher nicht bekannt, allerdings sei diese auch nicht für das Personal zuständig. Es sei über die Rechtsträger der Kindergärten angestellt, teilte eine Sprecherin der Bildungsdirektion mit. Auch der Dienstgeber wusste laut „Kurier“ wohl nicht über die Verurteilung Bescheid.

Die Betroffene sei zum Tatzeitpunkt noch eine Jugendliche gewesen, die Tat falle daher unter die beschränkte Auskunft nach dem Tilgungsgesetz, erklärt Gerichtssprecher Walter Eichinger. Daher scheinen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen Strafen bis zu sechs Monaten nicht außerhalb der Strafverfolgungsbehörden auf.

Gericht konnte kein Berufsverbot verhängen
Auch ein Berufsverbot gegen die junge Frau hätte im Prozess nicht verhängt werden können. Dies könne vom Richter nur ausgesprochen werden, „wenn es sich um eine Tat gegen Leib und Leben, die Freiheit oder die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung Minderjährige handelt“, bestätigte Eichinger. Im besagten Prozess sei aber eine „Tat gegen den öffentliche Frieden“ verhandelt worden.

 Zudem merkte er noch an, dass jeder „Fall vom Richter fallspezifisch betrachtet werde“. Die Höchststrafe für die jugendliche Kindergartenhelferin hätte fünf Jahre betragen. Der Richter blieb jedoch mit seinem Urteil im untersten Bereich. Es sei „tat- und schuldangemessen“ unterstrich Eichinger, sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft kündigten keine Beschwerde oder Berufung an.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Chronik
09.03.2023 19:10
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Top 3
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung