Toter Bub in Tirol

Vater von Leon muss wegen Mordverdacht in U-Haft

Tirol
02.03.2023 10:05

Die Entscheidung ist gefallen: Der Papa des kleinen Leon (6) aus dem Tiroler Unterland muss in U-Haft. Im herzzerreißenden Drama rund um den ertrunkenen Buben gehen Polizei und Staatsanwaltschaft mittlerweile davon aus, dass der 38-Jährige den Raubüberfall im Vorjahr vorgetäuscht habe und selbst für den Tod seines Sohnes verantwortlich sei.

„Das Landesgericht Innsbruck hat am Donnerstagvormittag über den 38-jährigen Vater des sechsjährigen Buben, der Ende August in der Kitzbüheler Ache ertrunken ist, aus dem Haftgrund der Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr die Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts des Verbrechens des Mordes und des Vergehens der Vortäuschung einer Straftat verhängt“, erklärt Hansjörg Mayr, Sprecher der Innsbrucker Staatsanwalt in einer Aussendung. Der Vater von Leon sei demnach dringend verdächtig, am 28. August.2022 seinen Sohn vorsätzlich getötet und einen Raubüberfall vorgetäuscht zu haben.

14 Tage lang wird der Vater nun vorerst in Untersuchungshaft bleiben. „Dann wird das Gericht neuerlich prüfen, ob die Gründe für die U-Haft weiterhin vorliegen“, betont Mayr. Die Ermittlungen werden in der Zwischenzeit fortgesetzt und dabei wird weiterhin auch alles berücksichtigt, was den Mann entlasten und den Verdacht anders darstellen könnte.

Tatwaffe“ Flasche führte zur Verhaftung
Ins Visier der Ermittler kam der Vater offenbar vor allem deshalb, weil er die Flasche, eine handelsübliche Frizzante-Flasche, mit der er angeblich niedergeschlagen wurde, selbst im Kinderwagen mitgeführt haben soll. Dies war offensichtlich bereits auf einem Videobild erkennbar gewesen. Stanglechner kann dem wenig abgewinnen. Auch vorgeworfene Diskrepanzen bei den Personenbeschreibungen seien laut Verteidiger nicht schlüssig: „Bei der Beschreibung des Kapuzenmannes hat der Überfallene ja niemals behauptet, dass es sich bei diesem um den Täter handelt, sondern auch gehofft, dass es sich um einen Zeugen handeln könnte. Und auch die Erkenntnisse aus dem Schrittzähler des Handys seien nicht korrekt. “Keinesfalls hat mein Mandant selbst das Handy in eine Mülltonne geworfen. Denn er hat noch eine halbe Stunde nach Ende der Aufzeichnung durch den Schrittzähler nachweislich noch den Internetzugang seines Handys aktiviert", erläutert Stanglechner. 

Die Staatsanwaltschaft wollte diese Ermittlungsergebnisse unter Verweis auf das laufende Ermittlungsverfahren nicht näher kommentieren. Die Ermittlungsergebnisse hätten sich jedenfalls so dargestellt, dass der angebliche Raub nicht stattgefunden haben dürfte und sich zu einem Bild zusammengefügt, das den dringenden Tatverdacht des Mordes erhärtet. Der 38-Jährige stellte in bisherigen Vernehmungen den Mordverdacht in Abrede und blieb bei seiner bisherigen Darstellung.

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