Drogenpaket abgefangen

Verstorbener Freund wurde zu Bauernopfer

Vorarlberg
03.02.2023 09:30

Ein abgefangenes Drogenpaket wurde zum Stolperstein für einen Oberländer (36), der sich am Landesgericht Feldkirch verantworten musste. Im Prozess am Donnerstag fand er aber keine wirklich glaubwürdigen Ausreden. 

Dreizehn Einträge im Strafregister, die meisten wegen Körperverletzung, drei wegen Suchtmittel. Bei einer neuerlichen Verurteilung steht der Widerruf zweier bedingter Haftstrafen in Höhe von 22 Monaten im Raum. Die Karten stehen also schlecht für den 36-jährigen Wiederholungstäter aus dem Oberland. Denn im Juni 2021 fängt die Kripo im Frankfurter Postzentrum ein an den Angeklagten adressiertes Drogenpaket mit 400 Gramm Amphetaminen ab. Bei einer Hausdurchsuchung stellen sie weitere 15 Gramm der Droge sowie Cannabiskraut sicher.

Und obwohl gegen den Mann ein Waffenverbot besteht, wird die Kripo auch in diesem Punkt fündig. Neben einem Bajonett ist der Beschuldigte auch noch im Besitz mehrerer Messer. Was der Arbeitslose auch einräumt. Nur in der Sache mit der Drogenpost interveniert er: „Also das war so. Ich wollte meinem Kumpel einen Gefallen tun und habe ihm daher erlaubt, das Drogenpäckchen an mich zu adressieren.“

Falscher Todeszeitpunkt
Auf Nachfrage der Richterin nach dessen Personalien und Adresse hakt die Anwältin ein und eröffnet, dass der etwaige Zeuge mittlerweile verstorben sei. Und zwar angeblich circa zwei Monate, nachdem das Päckchen abgefangen wurde. Worauf die Staatsanwältin nach der Todesanzeige googelt und feststellt, dass der Mann knapp zwei Monate, bevor das Paket abgefangen wurde, verstorben war.

Laut Staatsanwältin der Versuch, den Verstorbenen zum Bauernopfer machen zu wollen. Das nicht rechtskräftige Urteil: 18 Monate Haft, dazu der Widerruf der Bedingten. Macht in Summe drei Jahre und vier Monate.

Chantal Dorn
Chantal Dorn
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