„Nicht haltbar“

Maklergebühren neu: Grüne stinksauer auf ÖVP

Politik
29.11.2022 15:27

Zwischen den Regierungspartnern ÖVP und Grüne gibt es wieder Unstimmigkeiten, diesmal wegen der Reform der Maklergebühren, die mit Anfang 2023 hätte in Kraft treten sollen. Der ursprüngliche Plan war, dass Mieter ab Jahreswechsel diese oft hohen Gebühren nicht mehr bezahlen müssen. Die Grünen werfen der nun ÖVP vor, dies wieder aufweichen zu wollen, wodurch der geplante Start „nicht haltbar“ sei, wie auch die „Krone“-Ombudsfrau bereits berichtete.

Konkret kritisieren die Grünen ihren großen Koalitionspartner dafür, dass dieser nun, nach der bereits erfolgten Begutachtung des entsprechenden Gesetzesentwurfs, „just jene Bestimmung im Text aufweichen will, die verhindern soll, dass die abgeschaffte Maklerprovision durch die Hintertür wieder eingeführt wird“. Den Entwurf hatten beiden Parteien gemeinsam präsentiert.

Starttermin für neues Maklergesetz „nicht haltbar“
Es gehe um jene Gesetzesstelle, die es verbieten solle, Ablösen oder Zahlungen vom Mieter beim Vertragsabschluss zu verlangen. „Die ÖVP will Ablösen bei einem neuen Mietvertrag ermöglichen“, kritisierte Grün-Politikerin Nina Tomaselli. Vertreter des großen Partners hätten zwar mehrmals betont, gegen Ablösen zu sein, „jetzt bestehen sie plötzlich darauf“. Daher sei der geplante Start für das neue Maklergesetz mit Jahresbeginn 2023 „nicht haltbar“.

„Die ÖVP will der Immobilienlobby erlauben, Ablösen anstatt Maklerprovisionen von den Mieterinnen und Mietern zu verlangen“, so Tomaselli weiter. „Das sah der Begutachtungsentwurf nicht vor. Wir haben bei dem Begutachtungsentwurf ein Versprechen abgeben, dass wir Umgehungskonstruktionen bestmöglich verhindern wollen. Davon wollen wir Grüne nicht abgehen.“

Fakten

  • Wann hat Makler Anspruch auf Provision?
    Provisionsanspruch besteht, sobald Miet- oder Kaufvertrag unterschrieben ist. Oder es ein unterschriebenes Anbot gibt. Kein Honorar kann ein Makler für Besichtigungen oder fürs Inserieren fordern. Außer, dies wurde ausdrücklich im Maklervertrag festgehalten.
  • Wer bezahlt die Provision?
    Bei Vermietung: meistens der Mieter. Mit dem neuen Gesetz soll sich das ändern. Bei Verkäufen sind Makler meist doppelt tätig und haben mit Käufer und Verkäufer einen mündlichen oder schriftlichen Vertrag. Somit wird die Maklergebühr beim Kauf zwischen beiden Parteien aufgeteilt.
  • Welche Höchstgrenze gibt es?
    Bei Vermietung darf vom Mieter höchstens eine Brutto-Monatsmiete bei einem bis zu drei Jahre befristeten Mietervertrag verlangt werden. Zwei Brutto-Monatsmieten bei einem unbefristeten oder länger als drei Jahre laufenden Vertrag. Beim Verkauf hängt die Höhe vom Preis ab. Ab 48.448,51 Euro beträgt diese 3,6 Prozent (inkl. MWSt.). Die höchst erlaubte Provision kann von Käufer und Verkäufer, also zweimal, verlangt werden!
  • In welchen Fällen ist eine Provision unzulässig?
    Honorare, die über der gesetzlichen Höchstgrenze liegen, sind nicht erlaubt. Zu viel bezahlte Beträge können zurückverlangt werden. Makler dürfen keine Anzahlung und keinen Vorschuss verlangen. Sie müssen Kunden darauf hinweisen, dass diese binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Gründe zurücktreten dürfen. Sonst besteht kein Anspruch auch Provision. 

Grüne kritisierten Koalitionspartner ÖVP
Tomaselli warf der ÖVP vor, „politische Spielchen auf dem Rücken der Mieter“ auszutragen. Da mache ihre Partei „betroffen“. Konkret wolle die Volkspartei „den Gesetzestext dahingehend aufweichen, dass Vertragserrichtungsgebühren und andere Gebühren nicht umfasst sind. Sie will Maklergebühren zwar abschaffen, aber andere Leistungen - konkret Ablösen - stattdessen erlauben.“ Der ÖVP-Parlamentsklub hatte mitgeteilt, dass die Verhandlungen liefen und man diese nicht kommentiere.

SPÖ ortet „wohnpolitische Bankrotterklärung“
„Nichts geht mehr‘ scheint der wohnpolitische Status der Bundesregierung zu sein“, zeigte sich SPÖ-Wohnbausprecherin Ruth Becher am Dienstag hämisch. „Die Menschen erwarten sich gerade jetzt eine Reduktion der Wohnkosten. Die Abschaffung der Maklergebühr ist dabei essenziell.“ Die Sozialdemokratin sieht „das Regierungsprogramm damit gescheitert“. An die angekündigte Mietrechtsreform glaube niemand mehr. „Was bleibt, sind prozentuell zweistellige Erhöhungen der gesetzlichen Mieten, außerordentliche gesetzliche Erhöhungen wie die Verdopplung der Reparaturrücklage und eine wohnpolitische Bankrotterklärung. Diese Bundesregierung ist am Ende. Es ist Zeit für einen Neuanfang.“

Es spießt sich an der Schutzschirm-Klausel
Die Volkspartei störe sich laut Grünen an der Schutzschirm-Klausel, die verhindern solle, dass Mieter nicht über andere Wege Ablösen oder andere Zahlungen leisten müssen. Sie wolle den Gesetzestext dahingehend aufweichen, dass Vertragserrichtungsgebühren und andere Gebühren nicht umfasst sind.

Wenn aber anstatt Maklerprovisionen Besichtigungsgebühren oder überteuerte Ablösen verlangt würden, bekämen Mieterinnen und Mieter aus Sicht der Grünen zurecht das Gefühl, über den Tisch gezogen zu werden. „Wir wollen nicht, dass Mieter weiterhin durch eine Kostenfalle beim Vertragsabschluss erpressbar bleiben“, so die Grünen-Politikerin. „Die ÖVP stellt sich einmal mehr hinter die Immobilienlobby und gegen die Interessen der Mieterinnen und Mieter“, kritisierte sie den eigenen Regierungspartner.

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