Opfer unter der Dusche

18 Jahre Haft für Mordversuch mit Stromkabel

Gericht
29.09.2022 17:58

Ein Ehemann tyrannisiert seine Frau über Jahre hinweg. Das gipfelt in einem Mordversuch: Er hat ihr in der Dusche einen Stromschlag versetzt. 2021 konnte sie mit ihren zehn Kindern ins Frauenhaus fliehen. Der Mann wurde jetzt am Wiener Straflandesgericht wegen versuchten Mordes, Nötigung und fortgesetzter Gewalt verurteilt.

Ein jahrelanges „Ehemartyrium“ musste die Ehefrau (37) ertragen. Der Höhepunkt der Tortur: der Mordversuch! Mit einem abgeschnittenen Kabel des Wasserkochers hat ihr Ehemann sie in der Dusche attackiert. Nur der Schutzschalter konnte ihr das Leben retten, bestätigt der technische Gutachter.

Mutter und Tochter sagen aus
Der Vorfall hat sich vor über 15 Jahren ereignet. Bis 2021 folgte eine regelrechte Tortur für die Frau und die gemeinsamen zehn Kindern. Das schildert die 37-Jährige im Zeugenstand: „Ich habe Angst gehabt. Ich hatte das Gefühl, ich hätte keine Chance.“ Auch die 18-jährige Tochter sagt vor Gericht: „Wir waren alle unter seiner Kontrolle. Wir wurden eingesperrt und geschlagen. Wir durften nichts machen, außer er erlaubt es.“

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Wir waren alle unter seiner Kontrolle. Wir wurden eingesperrt und geschlagen. Wir durften nichts machen, außer er erlaubt es.

Die 18-jährige Tochter im Wiener Landesgericht

Vater mit zwei Gesichtern?
Das passt auch zum psychiatrischen Gutachten über den 42-Jährigen. Das zeigt ihn als Vater mit zwei Gesichtern. „Wir haben hier jemanden, der nach außen unauffällig und freundlich ist, im Familiensystem aber ein furchtbarer Gewalttäter. Zusammengefasst ein Sadist, wie eine Art ,doppelte Buchführung’!“, beschreibt der Sachverständige den Angeklagten. Der kann nicht nachvollziehen, warum er im Wiener Landesgericht auf der Anklagebank sitzt. Sein Verteidiger Andreas Reichenbach hebt hervor, dass es keine objektiven Beweise für die Gewalt und den Mordversuch gebe - außer die Opferaussagen.

Haft und Einweisung
Denen glauben die Geschworenen aber und sprechen ihn schuldig. Das Urteil lautet 18 Jahre Haft plus Einweisung in eine Anstalt - dem Opfer muss er 30.000 Euro zahlen. Nicht rechtskräftig!

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