Langer Prozess

Freispruch für Waldhäusl in Causa Drasenhofen

Gericht
23.09.2022 15:21

Kein Amtsmissbrauch und keine Verletzung der Grundversorgung von jugendlichen Flüchtlingen im Quartier in Drasenhofen (NÖ), das mit Stacheldraht gesichert war. So lautet das Urteil in der Causa Waldhäusl. Der FPÖ-Landesrat und seine Mitarbeiterin werden also freigesprochen.

Hart ging der Oberstaatsanwalt der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), Michael Schön, mit dem Angeklagten ins Gericht: „Das Quartier in Drasenhofen, in dem Jugendliche untergebracht worden waren, hatte den Anschein eines Gefängnisses und eines Abschiebezentrums.“ Die betroffenen Flüchtlinge seien dem Landesrat „ein Dorn im Auge“ gewesen, der Freiheitliche habe eine „Sonderbehandlung angestrebt. Der Politiker Waldhäusl darf sagen, was er will. Nicht aber der Landesrat Waldhäusl.“ Auch wenn er von „Wünschen“ gesprochen habe, seien es Anordnungen gewesen - und damit habe er sich strafbar gemacht. Denn sie widersprachen dem Sinne der Grundverordnung: „Stacheldraht als Schutz FÜR Jugendliche ist eine Schutzbehauptung!“

Jugendlicher hatte „Todesangst“
Am neunten Tag des langen Verfahrens gegen den Landesrat und eine Mitarbeiterin fällt also im Landesgericht St. Pölten das Urteil in der Causa Drasenhofen. Dort wurden junge unbegleitete Flüchtlinge in einem Quartier untergebracht, das mit Bauzäunen und Stacheldraht „gesichert“ und von Security mit Hunden bewacht wurde. Hinaus durften die Jugendlichen nur in Begleitung. Am Schlusstag erzählte einer von ihnen, er habe „Todesangst“ gehabt: „Es war wie ein Gefängnis. Ich dachte, sie würden mich abschieben.“ Ein weiterer lief vor Angst davon, wurde aber wieder nach Drasenhofen zurückgebracht. Vier Tage nach Bekanntwerden des Skandals schloss Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) das Quartier.

Verteidiger forderten Freispruch 
Freisprüche wollten die Anwälte Manfred Ainedter (Waldhäusl) und Philipp Wolm (Mitarbeiterin) für ihre Mandantschaft. Ainedter: „Der Stacheldraht hat überhaupt keine Rolle gespielt!“ Weder Juristen noch der Betreiber hätten Einwände gehabt. Wolm: „Man kann meiner Mandantin nicht unterstellen, dass sie Flüchtlinge bewusst in ihrer Grundversorgung schädigen wollte.“ Sie war wegen Fälschung eines Beweismittels angeklagt.

Einrichtung nicht ungeeignet
Ihnen schloss sich der Schöffensenat nach langer Beratung an - und fällte Freisprüche für den Landesrat und die Frau. Die Einrichtung sei per se nicht ungeeignet gewesen, die Leistungen an die Jugendlichen waren gegeben. Die Unterkunft sei rein unter privatwirtschaftlicher Verwaltung gestanden. Und - es habe der Vorsatz gefehlt. Urteil nicht rechtskräftig.

Gabriela Gödel
Gabriela Gödel
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