Legitim oder illegal?

Gottfried Waldhäusl wegen „Asyl-Triage“ angezeigt

Niederösterreich
26.05.2022 06:12

Erst am Mittwoch stand der niederösterreichische Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) in der Causa rund um das Asylquartier in Drasenhofen vor Gericht. Wie die „Krone“ erfuhr, droht dem Freiheitlichen nun auch ein zweiter Prozess.

Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat eine Flüchtlingswelle ausgelöst, die längst auch auf Niederösterreich übergeschwappt ist. Insgesamt 2800 Asylwerber waren vor Kriegsbeginn Ende Februar hierzulande in Grundversorgung. Knapp drei Monate später sind es 13.500, was einem Plus von mehr als 380 Prozent entspricht - und was das NÖ-Asylwesen laut Angaben des zuständigen Landesrats Gottfried Waldhäusl „an die Belastbarkeitsgrenze bringt“.

Als die Dimension des herannahenden Flüchtlingsstroms absehbar war, entschied sich der Freiheitliche daher im März dazu, ein Triage-System einzuführen. Dieses sah vor, dass Plätze seither vorrangig an Frauen und Kinder aus der Ukraine vergeben werden sollten. In den öffentlichen Bundes- und Landesquartieren seien laut Waldhäusl vorwiegend junge Männer aus Syrien und Afghanistan untergebracht.

„Abgesehen von fehlenden Kapazitäten gebietet es der Hausverstand, bei diesen Asylwerbern keine Frauen und Kinder aus der Ukraine einzuquartieren“, meint ein Insider. Ob dieser Schritt legitim oder aber illegal war, wird nun wohl vor Gericht entschieden werden müssen.

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In Anbetracht der Lage ist eine Asyl-Triage dringend notwendig. Frauen und Kinder aus der Ukraine sollen in den Quartieren Vorrang haben.

Gottfried Waldhäusl, FPÖ-Landesrat für das Asylwesen

Gesetz sieht keine Unterscheidung vor
Wie die „Krone“ erfuhr, wurde Waldhäusl noch im März angezeigt. Der Verdacht des Amtsmissbrauchs steht im Raum. „Der Paragraf drei des Grundversorgungsgesetzes NÖ sieht keine Unterscheidung der Asylwerber nach Geschlecht oder Herkunftsland vor“, heißt es in der Anzeige. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten ermittelt.

Ebenso wie im Prozess rund um das Asylquartier in Drasenhofen im Bezirk Mistelbach gilt für Waldhäusl auch in dieser Causa die Unschuldsvermutung.

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