Nachdem eine Sängerin in Polen wegen Blasphemie verurteilt worden war, muss ihr der Staat nun 10.000 Euro Entschädigung zahlen. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die Frau habe sich in einem Interview zwar drastisch geäußert, nicht jedoch zu Hass oder Gewalt aufgerufen.
Konkret war die polnische Sängerin in einem Interview nach ihrem Glauben gefragt worden, woraufhin sie antwortete, dass sie an eine höhere Macht glaube, nicht aber an „unglaubliche biblische Geschichten.“ Diese seien von jemandem geschrieben worden, der „fertig war vom Weintrinken und Gras rauchen“.
Daraufhin fühlten sich zwei Menschen in ihren religiösen Gefühlen verletzt und verklagten die Sängerin. Die Gerichte gaben ihnen Recht und verurteilten die Frau wegen Blasphemie, sprich einer Art Gotteslästerung.
„Unverhältnismäßig hart“
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg sah das anders und hielt am Donnerstag in seinem Urteil fest, dass die Strafe unverhältnismäßig hart gewesen sei. Die Äußerungen seien zwar drastisch gewesen, hätten aber nicht zu Hass und oder Gewalt aufgerufen. Die Sängerin habe lediglich auf frivole Art Fragen zu ihrem Leben beantwortet. Der Staat muss der Frau jetzt 10.000 Euro Entschädigung zahlen.
Polen gilt als das katholischste Land in Europa. Bis 2016 mussten sich Menschen, die aus der Kirche austreten wollten, beispielsweise noch zweimal mit einem Priester treffen und Zeugen sowie Zeuginnen mitnehmen.









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