Eine Entscheidung der Verfassungsrichter könnte zur Rückkehr des abgeschobenen Huseyn (14) führen. Grund: Ein Gericht hat Fehler gemacht. Nun muss der Fall um das Tischtennis-Talent neu geprüft werden.
Sein halbes Leben verbrachte Huseyn Salimov (14) in Salzburg – bis Mitte Februar die Fremdenpolizei auftauchte, ihn und seine Mutter nach Wien brachten und in weiterer Folge nach Aserbaidschan verbannten.
Meiner Meinung nach sind damit die Weichen für eine Rückkehr gestellt. Wir schauen, dass wir Huseyn und seine Mama wieder zurückholen.
Walter Windischbauer, Vize-Chef des UTTC Salzburg (er betreut die Familie)
Trotz Protesten gegen die Abschiebung wischte das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Familie gegen im Mai - zwei Monate nach der Abschiebung - vom Tisch. Doch nach einer aktuellen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) steht jetzt fest: Das Bundesverwaltungsgericht hat grobe Fehler gemacht - sogar von „Willkür“ ist im zwölfseitigen Entscheidungstext der Verfassungsrichter zu lesen.
Textbausteine eines anderen Falles verwendet
Offensichtlich haben die Richter des BVwG einfach Textbausteine eines anderen Verfahrens in das Urteil kopiert. „Der Verfassungsgerichtshof hat festgestellt, dass sich das Bundesverwaltungsgericht in seinem Erkenntnis offenbar auf Sachverhalte bezieht, die gar nicht die Familie von Huseyn betreffen, sondern eine andere Familie“, erklärt Sprecherin Cornelia Mayrbäurl.
Bedeutet: Das Bundesverwaltungsgericht muss die Beschwerde der Familie neu überprüfen, womöglich sogar den Sachverhalt neu ermitteln. Denn: Auf die eigentliche Beschwerde zur Abschiebung gingen die Verfassungsrichter nicht ein, da bereits bei der Prüfung des Aktes die Angaben zur falschen Familie aufgefallen sind. Heißt auch: Ob die Abschiebung überhaupt rechtlich in Ordnung war, müssen erst die Gerichte neu überprüfen.
Neue Möglichkeiten für eine Rückkehr Huseyns
Für Walter Windischbauer, Vize-Obmann des UTTC Salzburg, keimt aber nun Hoffnung auf, dass sein Schützling - ein „großes Tischtennis-Talent“, wie er sagt - wieder nach Österreich zurückkehren darf. Womöglich auch mit seiner Mama. Erst kürzlich gab es einen Rückschlag bei der Beantragung eines Schüler-Visums. Hauptgrund für das Scheitern war vor allem das zu diesem Zeitpunkt noch geltende Einreiseverbot für Huseyn. Doch dieses dürfte aufgrund der aktuellen Entscheidung keine Rechtskraft mehr haben.








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