Prozess in Deutschland
Anklage 30 Jahre nach Anschlag auf Asylwerberheim
Mehr als 30 Jahre nach einem Brandanschlag auf eine deutsche Asylwerberunterkunft ist nun Anklage gegen einen in Untersuchungshaft sitzenden Tatverdächtigen erhoben worden. Der Rechtsextreme Peter S. muss sich wegen Mordes und versuchten Mordes in 20 Fällen sowie Brandstiftung mit Todesfolge und versuchter Todesfolge vor Gericht verantworten.
Wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte, bestehe gegen den bereits polizeilich bekannten Rechtsextremisten der hinreichende Tatverdacht, den Brand gelegt zu haben. Die Tat sei mit rassistischem Motiv geplant worden. So habe sich S. am 18. September 1991 mit weiteren Rechtsextremisten und gleichgesinnten aus der Neonazi-Szene getroffen, welche sich über die rassistisch motivierten Anschläge von Hoyerswerda (Sachsen) ausgetauscht hätten. Hier solle auch gesagt worden sein, dass solche Taten in Saarlouis erwünscht wären, erläutert die Behörde.
Brand mit Todesfolge
Am Morgen nach jenem Gespräch ging S. laut Anklage daraufhin zur Unterkunft der Asylwerbenden und schüttete Benzin ins Treppenhaus und zündete es anschließend an. Durch die Brandstiftung war der aus Ghana geflüchtete Samuel Yeboah ums Leben gekommen. Zwei weitere Bewohner der Unterkunft konnten durch das Fenster fliehen, jedoch nicht ohne schwere Verletzungen. Die restlichen 18 Bewohner blieben unverletzt.
Seit April in U-Haft
Peter S. wird von der Bundesanwaltschaft Mord, versuchter Mord in 20 Fällen und Brandstiftung mit Todesfolge und versuchter Todesfolge vorgeworfen. S. wurde im April dieses Jahres festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft.



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